SubVentCon GmbH
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Finanzierungs- und Fördermittelberatung
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Inhalte

ZIM Richtlinie und ​Geschichte der Förderung

Die ZIM Förderung wurde am 01.07.2008 ins Leben gerufen. Die ursprüngliche ZIM Richtlinie gab bereits damals schon vor, welche Projekte im Rahmen des Programms als förderfähig galten und in welchem Umfang die Förderung konkret erfolgen konnte. Nachdem die ZIM Richtlinie über die Jahre stetig verbessert, erweitert und erneuert wurde, gilt das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) heute als größtes Förderprogramm der Bundesregierung Deutschlands für innovative Vorhaben mittelständischer Unternehmen. Insgesamt verfolgt das Programm das Ziel, die Innovationskraft sowie die Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Unternehmen in Deutschland nachhaltig zu steigern. Um das Niveau von anwendungsnahem Wissen in möglichst vielen Bereichen erfolgreich anzuheben, gibt die ZIM Richtlinie keine bestimmten Technologiefelder oder Branchen vor.

​Historie der ZIM Richtlinie

Damit die ZIM Richtlinie KMU bestmöglich in Ihren Vorhaben unterstützen kann, wird ihr Erfolg regelmäßig gemessen, analysiert und evaluiert. Aus den gewonnenen Schlüssen werden Änderungen an der Förderrichtlinie abgeleitet. Auch äußere wirtschaftliche Umstände können eine Neustrukturierung der Richtlinie veranlassen. Grundsätzlich können Änderungen die Höhe der Fördersätze oder auch veränderte Bedingungen für die Antragstellung beinhalten.

Vor der ZIM Richtlinie

Bereits Anfang der 2000er ergaben Analysen wissenschaftlicher Institutionen, dass die Förderung von Innovation für den Mittelstand eine besonders positive Breitenwirkung mit sich bringt. Förderprogramme wie „PRO INNO“ oder „NEMO“ beinhalteten auch damals schon ähnliche Schwerpunkte, wie sie auch heute in der ZIM Richtlinie zu finden sind: Kooperationsprojekte mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, Konzeption und Koordination sowie weitere Managementleistungen.

Die ZIM Richtlinie von 2009 bis 2010

Seit dem 18.02.2009 findet die Differenzierung der ZIM Projekte zwischen Kooperations- und Einzelprojekten statt. In dem ZIM Modul „ZIM-SOLO“ können nun auch FuE-Projekte einzelner Unternehmen von der deutschlandweiten Förderung profitieren.

Darüber hinaus begegnete man der damaligen Wirtschaftskrise und weitete die Fördermöglichkeiten der ZIM Förderung aus. Die vorgesehenen Fördermittel bis zum 31.12.2010 wurden um 900 Mio. EURO aufgestockt und Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitenden konnten vorübergehend ebenfalls von der ZIM Förderung profitieren.

Start der ZIM Richtlinie 2008

Als die ZIM Richtlinie im Juli 2008 in Kraft trat, orientierte sie sich an den bestehenden Programmen und hat diese geschickt eingebunden. Kooperationsprojekte wurden im Rahmen des ZIM Moduls „ZIM-KOOP“ gefördert und Managementleistungen wie Innovationsnetzwerke wurden mithilfe des Moduls „ZIM-NEMO“ unterstützt. Zusätzlich fügte man das Modul „ZIM-DL“ hinzu, das der Förderung von Beratungs- und Dienstleistungen gewidmet war.

Die ZIM Richtlinie von 2011 bis 2014

Nach den die turbulenten Jahren 2009 und 2010, wurde im Jahr 2011 eine neue Programmstruktur festgelegt. Die Antragsberechtigung wurde wieder auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beschränkt, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigten. 

In den Jahren 2012 bis 2014 wurden immer wieder Änderungen vorgenommen, die die ZIM Richtlinie optimieren sollten. Beispielsweise wurde die Förderung von Netzwerken zwischenzeitlich im Rahmen des Moduls für Kooperationsprojekte abgehandelt. Weitere Änderungen betrafen die Bedingungen zur Antragsstellung, wie die Unternehmensgröße oder den Jahresumsatz.

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2015: Die ZIM Richtlinie, wie wir sie kennen

Mit der neuen ZIM Richtlinie vom 15.04.2015 wurde die, bis heute unveränderte, Programmstruktur eingeführt. Die Gliederung der Module sieht seitdem wie folgt aus: 
  • Projektförderung
    • Einzelprojekte: Förderung von FuE-Vorhaben einzelner Unternehmen
    • Kooperationsprojekte: Förderung von FuE-Vorhaben bei denen mindestens zwei Unternehmen ODER mindestens ein Unternehmen und mindestens eine Universität / Hochschule / Forschungseinrichtung kooperieren
  • Netzwerkförderung
    • Förderung von externen Managementkapazitäten für Innovationsnetzwerke, in denen mindestens sechs KMUs gemeinsam forschen und entwickeln

Die Laufzeit der ZIM Richtlinie 2015 endete am 31.12.2019. 

Sie fragen sich, ob sich Ihr Vorhaben für die ZIM Förderung qualifiziert? Nutzen Sie gerne unseren ZIM-Projekt-Check, um sich einen ersten Einblick in Ihre Fördermöglichkeiten zu verschaffen. Alternativ stehen wir Ihnen jederzeit in einem kostenlosen Erstgespräch mit Rat und Tat zur Seite. 

ZIM Richtlinie 2020

Die derzeitige ZIM Richtlinie 2020 ist mit dem 17.03.2020 in Kraft getreten und endet mit dem 31.12.2024. Die Richtlinie wurde in diesem Zuge noch einmal ergänzt und verbessert. Die Änderungen umfassen folgende Punkte: 

  • Durchführbarkeitsstudien von Jungen Unternehmen (jünger als 10 Jahre), von sehr kleinen Unternehmen und Erstbewilligungsempfängern erhalten Förderung.
  • Kleine junge Unternehmen werden unabhängig von Ihrem Standort mit höheren Fördersätzen bezuschusst.
  • Die Leistungen zur Markteinführung wurden erweitert.
  • Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitenden können ebenfalls durch die ZIM Förderung unterstützt werden. Allerdings beschränkt sich die Unterstützung auf Kooperationsprojekte zusammen mit einem Unternehmen, das weniger als 500 Mitarbeitende beschäftigt.
  • Internationale Innovationsnetzwerke, aus denen bereits erfolgreiche Projekte hervorgegangen sind, werden fortwährend gefördert. Dadurch sollen internationale Märkte leichter von deutschen Unternehmen erschlossen werden können.
  • Im Zuge des „Gesamtdeutschen Fördersystems“ wurde die Möglichkeit geschaffen, finanzielle Ressourcen aus der GRW Förderung auch für die ZIM Förderung zu nutzen. Infolgedessen wurden die Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen erhöht.
  • Auch weitere förderfähige Kosten wie die Kosten für
    • Einzelprojekte wurden von 380.000 EURO (2015) auf 550.000 EURO (2020) erhöht.
    • Kooperationsprojekte wurden von 2.000.000 EURO (2015) auf 2.300.000 EURO erhöht.
    • die Zuwendungen für das Management von Innovationsnetzwerken wurden von max. 380.000 EURO (2015) auf max. 420.000 EURO (2020) erhöht.

Sie wünschen sich einen detaillierteren Überblick über die Voraussetzungen, die Fördersätze und die einzelnen Schritte der Antragstellung bezüglich der ZIM Richtlinie? In unserer ZIM Beratung statten wir Sie mit weitreichenden Hilfestellungen rund um die ZIM Richtlinie aus und begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrem erfolgreichen ZIM Antrag.

Was unsere Kunden über uns sagen:

Aktuell gültige ​Änderungen an der ZIM Richtlinie

Am 11.06.2021 sind die jüngsten Änderungen an der Förderrichtlinie in Kraft getreten. Diese beinhalten vor allem Präzisierungen.

Die aktuell gültigen Änderungen der Förderrichtlinie im Überblick:

  • Auch Forschungseinrichtungen dürfen sich jetzt an den Innovationsnetzwerken beteiligen.
  • In den Phasen 1 und 2 von Innovationsnetzwerken kann die maximale Laufzeit nun in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden.
  • Für die Beantragung der ZIM Förderung wird nun eine Betriebsstätte in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung vorausgesetzt. Zuvor hatte eine Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Antragstellung genügt.
  • Für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ gilt jetzt, dass diese die Förderung der ZIM Richtlinie erhalten können, sofern sie vor dem 31.12.2019 noch nicht in Schwierigkeiten waren.

Die SubVentCon berät Sie ganzheitlich entlang der ZIM ​Richtlinie

Wir von der SubVentCon Fördermittelberatung sind neben der GRW Förderung auch auf die ZIM Förderung spezialisiert und beraten Sie zuverlässig rund um die Themen, Fördersätze und Änderungen entlang der ZIM Richtlinie. Dabei erfolgt unsere Unterstützung zugeschnitten auf Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben. Von den Fördermitteln aus der ZIM Richtlinie über die verschiedenen Fördermittel der Bundesländer bis hin zu EU-Förderprogrammen machen wir sämtliche möglichen Fördertöpfe für Sie zugänglich, um Sie in Ihrem Unternehmenserfolg voranzubringen. Für weitere Informationen treten Sie gerne jederzeit in Kontakt zu uns und lassen Sie sich von unserer Erfahrung und unserem Know-how überzeugen!

Prüfen Sie jetzt die Förderfähigkeit Ihres Projektes

Prüfen Sie schnell und unverbindlich mit unserem kostenlosen Fördermittelcheck die Förderfähigkeit ihres Vorhabens oder nehmen Sie über unsere Hotline Kontakt zu uns auf und besprechen Sie ihr Vorhaben mit uns am Telefon. In beiden Fällen erhalten Sie sofort eine Ersteinschätzung!

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Wir versprechen Ihnen nicht das blaue vom Himmel. Wir gehen mit Ihnen nur ein Vertragsverhältnis ein, wenn eine Förderung ihres Vorhabens wahrscheinlich ist und wir mit ziemlicher Sicherheit einen Zuschuss für Ihr Vorhaben in Aussicht stellen können. Aus aus diesem Grund koppeln wir unsere Beratung, neben einem geringen Fixum, immer an ein Erfolgshonorar.


Zur Vorbereitung eines Gespräches empfehlen wir Ihnen  unseren Fördermittel-Check. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung zum Fördervorhaben 

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Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


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Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer