SubVentCon GmbH
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Finanzierungs- und Fördermittelberatung
  • Unabhängige und kompetente Beratung zu 
    Fördermitteln in Sachsen
    in Form von Zuschüssen, Förderdarlehen, Bürgschaften und Beteiligungen 

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Inhaltsverzeichnis

​Fördermittel in Sachsen – Dank Zuschüssen fit für die Zukunft

Konkurrenzfähig sein im nationalen und internationalen Wettbewerb – das ist das Ziel eines jeden Unternehmens. Um dieses erfolgreich zu verfolgen und schlussendlich auch zu erreichen, werden besonders KMU in Deutschland unter anderem mit Förderungen der Bundesländer bezuschusst. Diese Finanzierungshilfen orientieren sich an der individuellen Landespolitik. Die Fördermittel in Sachsen sowie auch Bundes- und EU-Mittel werden vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie vom Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft genutzt um neue Förderprogramme zu entwickeln und bereitzustellen. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) ist für die Vergabe der Fördermittel in Sachsen zuständig.

Als Unterstützer bei der Antragstellung, der Begleitung und der Abwicklung von Fördervorhaben greifen wir von der SubVentCon GmbH auf ein ausgedehntes Netzwerk und viel Erfahrung bei der Zusammenarbeit mit der SAB zurück. Im Rahmen unserer Fördermittelberatung betreuen wir unsere Mandanten kompetent bei ihren Anliegen rund um das Thema Zuschuss in Sachsen.

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Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Service. Wir prüfen für Sie die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und geben Ihnen eine professionelle Ersteinschätzung!

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK

Fördermittel in ​Sachsen – Förderprogramme mit Zuschüssen

Ein Zuschuss in Sachsen wird hier ebenso wie in anderen Bundesländern zu verschiedenen Themengebieten angeboten. In den Bereichen Investition, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, Digitalisierung, Energie, Personal und Weiterbildung profitieren Unternehmen basierend auf dem Ost-West-Ausgleich von zahlreichen attraktiven Förderprogrammen:

Fördermittel in Sachsen für Investitionen

Das Land stellt überregional agierenden -, aber auch kleinen und mittelständischen Unternehmen mit einem Zuschuss in Sachsen finanzielle Hilfen bereit, die mit Vorhaben zur Errichtung und Erweiterung neuer Betriebsstätten sowie zur Diversifizierung von Produktionen, zum Ausbau der Infrastruktur und somit zur Steigerung der Attraktivität Sachsens als Wirtschaftsstandort beitragen. Durch Investitionen in den Unternehmen wird die regionale Wettbewerbs- und Adaptionsfähigkeit der Wirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen forciert. Der Zuschuss in Sachsen im Bereich Investitionen beläuft sich je nach Unternehmensgröße auf einen Betrag von bis zu 30%.

Fördermittel in Sachsen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben

Um regionale Unternehmen dazu zu motivieren, verstärkt in Forschung und Entwicklung zu investieren, stellt das Land Fördermittel in Sachsen für Forschung und Entwicklung bereit. Unternehmen und Forschungseinrichtungen werden in Ihren Vorhaben bestärkt und erhöhen ihre Forschungstätigkeit. Mit einem Zuschuss in Sachsen von bis zu 80% senkt das Land das Investitionsrisiko deutlich und trägt damit zu einer verstärkten Entwicklung neuer innovativer Produkte und zum Wissenstransfer zwischen Hochschulen und Wirtschaft nachhaltig bei.

Fördermittel in Sachsen für Digitalisierung

Die Konzeption, Planung und Umsetzung intensiver Digitalisierungsprojekte werden in Sachsen mit einer Förderung von bis zu 50% unterstützt. Damit legt das Land einen Grundstein zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit. In den Mittelpunkt dieses Zuschusses in Sachsen rücken dabei die technische Realisierung, der Erwerb von Software und für deren Nutzung notwendige Hardware sowie die Einführung der entwickelten Lösungen, inklusive Schulungen.

Fördermittel in Sachsen für Energiemaßnahmen

Auch wenn ein Energieförderprogramm Unternehmen zu ökologischem, energieeffizientem und nachhaltigem Handeln motiviert, wird derzeit kein Zuschuss in Sachsen in diesem Bereich angeboten. Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald neue Förderungen in diesem Themengebiet aufgesetzt werden.

Fördermittel in Sachsen für Personal

Um die in der Regel sehr kostenintensive Anstellung von neuem Personal - vor allem mit Hochschulabschluss - zu unterstützen, beteiligt sich das Land mit einem Zuschuss in Sachsen von bis zu 50% je Stelle an der Höhe der Personalausgaben. Mit Hilfe von Fachkräften wird der Wissenstransfer direkt von den Hochschulen in die Wirtschaft gefördert und somit die Unternehmen in Punkto Innovationen bestärkt. Auch die Generierung neuer Verfahren oder Produkte erfährt aufgrund dieser Förderung in Sachsen einen deutlichen Entwicklungsschub.

Fördermittel in Sachsen für Aus- und Weiterbildung

Bietet ein Unternehmen intensive Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, so legt es damit den Grundstein für eine zukunftsorientierte Wettbewerbsfähigkeit und steigert zugleich die eigene Attraktivität als Arbeitgeber für Fachpersonal. Die Fördermittel in Sachsen für Personal richten sich an KMU im Hinblick auf die Entwicklung und die Umsetzung einer zukunftweisenden und mitarbeiterorientierten Personalpolitik, wobei die Höhe des Zuschusses in Sachsen vom jeweiligen Vorhaben abhängt. Eine Differenzierung erfolgt dabei unter anderem hinsichtlich der Art der Maßnahme: Handelt es sich um eine betriebliche Weiterbildung oder um Personal- und Organisationsentwicklung? Darüber hinaus ist die Größe des antragstellenden Unternehmens ebenfalls entscheidend.

Unser kostenfreier Fördermittel-Check bietet Ihnen die Möglichkeit, sich einen ersten Überblick über die Förderprogramme in Sachsen in Bezug auf Ihr Vorhaben zu verschaffen. Selbstverständlich steht Ihnen ebenfalls unser kompetentes und engagiertes Team als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir überblicken für Sie die Komplexität der Fördermittel in Sachsen und beraten Sie umfassend bezüglich Ihres Vorhabens.

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Fördermittel in Sachsen: Aktuelle Zuschüsse für ​Investitionsprojekte

Um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie möglichst gering zu halten, hat das Land Sachsen Förderprogramme ins Leben gerufen, die auch in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu Investitionen anregen sollen. Durch Fördermittel in Sachsen soll das Investitionsrisiko effektiv gesenkt werden, sodass die Unternehmen der Region Ihre Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit sichern und weiter ausbauen können. 

Investitionszuschuss aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)

Die Sächsische Staatsregierung will mit der GRW Förderung Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) sowie Investitionen gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen unterstützen. Diese sollen neue Dauerarbeitsplätze schaffen und bestehende Arbeitsplätze im Freistaat Sachsen sichern. Insgesamt zielt die Förderung damit auf die Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft ab. 
Vorübergehende Änderungen in der Richtlinie GRW RIGA
Die neugefasste Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sieht für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft und der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW RIGA) vorübergehende Anpassungen vor. Diese sind bereits am 30. April 2021 in Kraft getreten und gelten für Bewilligungen bis zum 31. Dezember 2021. 

Die aktuell geltenden Änderungen umfassen:
    • Die Anhebung der Beihilfehöchstgrenze für Investitionsvorhaben für vorhandene Betriebsstätten im Bereich des Tourismus um 20 Prozentpunkte
    • Vereinfachte Zuwendungsvoraussetzungen für Investitionsvorhaben für vorhandene Betriebsstätten im Bereich des Tourismus
    • Die Aufhebung der Förderausschlüsse für diverse Bereiche oder Dienstleistungsarten
Fördermittel in Sachsen: Wer wird durch den GRW Investitionszuschuss gefördert?
Für diese Investitionsförderung sind folgende Zuwendungsempfänger antragsberechtigt: 
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes, die einen überwiegend überregionalen Absatz nachweisen können, soweit diese nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen oder Wirtschaftszweige fallen.
    • Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
    • Grundsätzlich muss die Investition dabei im Freistaat Sachsen erfolgen.
Fördermittel in Sachsen: Wie wird durch den GRW Investitionszuschuss gefördert?
Die Fördermittel in Sachsen im Rahmen dieser GRW Förderung werden als anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt. Dabei kann der Investor zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnausgabenbezogenen Zuschuss wählen. 

Die Höhe des individuellen Fördersatzes ist grundsätzlich abhängig von Einflussgrößen wie dem konkreten Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, dem Investitionsort und dem Zeitpunkt der Bewilligung. Außerdem sind für die erfolgreiche Bewilligung ausgewählte Voraussetzungen zu erfüllen. Unter anderem muss das Investitionsvorhaben neue Dauerarbeitsplätze schaffen oder bestehende Arbeitsplätze sichern und darf eine Vorhabensdauer von 36 Monaten nicht überschreiten.

Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt in den Landkreisen des Freistaats Sachsen 50.000 EUR und in allen anderen Fällen mindestens 70.000 EUR.

Die Beihilfehöchstgrenze beläuft sich dabei auf: 
    • Bis zu 30% für kleine Unternehmen
    • Bis zu 20% für mittlere Unternehmen
    • Bis zu 10% für große Unternehmen

Für den Landkreis Görlitz ist eine Erhöhung der zuvor genannten Höchstgrenzen um jeweils 10 Prozentpunkte möglich.

Auf dem Gebiet des Tourismus erhöhen sich die Beihilfehöchstgrenzen für Investitionsvorhaben für vorhandene Betriebsstätten bei einer Förderung als allgemeine De-minimis-Beihilfe oder auf Grundlage der Bundesregelung zu Kleinbeihilfen 2020 um jeweils 20 Prozentpunkte.

Der Förderhöchstsatz für Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen liegt bei 50%.
Fördermittel in Sachsen: Was wird durch den GRW Investitionszuschuss gefördert?
Grundsätzlich kann im Rahmen dieser Förderung in Sachsen ein GRW Zuschuss für materielle und immaterielle Güter des Anlagevermögens des Investitionsvorhabens sowie Lohnausgaben für die durch das Vorhaben direkt entstandenen Arbeitsplätze gewährt werden. 

Der Investor kann diesbezüglich von einem Wahlrecht Gebrauch machen.

Konkret ergeben sich für KMU der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes die folgenden förderfähigen Ausgaben: 
    • Die Errichtung neuer Betriebstätten
    • Der Ausbau der Kapazität bestehender Betriebstätten
    • Die Diversifizierung der Produktion bestehender Betriebstätten in zusätzliche, neue Produkte
    • Die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses bestehender Betriebsstätten
    • Der Erwerb der Vermögenswerte von Betriebsstätten, die geschlossen wurden oder ohne diesen Erwerb hätten schließen müssen
    • Investitionen in die Modernisierung des Produktionsprozesses
    • Investitionsvorhaben, die dazu beitragen, dass das Unternehmen über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinausgehen kann oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern kann

Für große Unternehmen (Nicht-KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sind die folgenden Investitionsvorhaben zuwendungsfähig: 
    • Die Errichtung neuer Betriebsstätten
    • Die Diversifizierung der Tätigkeit bestehender Betriebsstätten, unter der Voraussetzung, dass die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit ist, wie die zuvor in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit
    • Der Erwerb der Vermögenswerte von Betriebsstätten, die geschlossen wurden oder ohne diesen Erwerb hätten schließen müssen, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit ist, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit
    • Die Diversifizierung der Produktion bestehender Betriebsstätten in zusätzliche, neue Produkte
    • Die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses bestehender Betriebsstätten
    • Investitionsvorhaben, die dazu beitragen, dass das Unternehmen über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinausgehen kann oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern kann
    • Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen als allgemeine De-minimis-Beihilfe oder auf Grundlage der Bundesregelung zu Kleinbeihilfen 2020


Grundsätzlich sind bauliche und technische Investitionen dabei zur Nachhaltigkeit verpflichtet, sodass sie die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse mit den Anforderungen an energieeffiziente und ressourcenschonende Investitionen in Einklang bringen. Diese sehen vor, die umweltschädlichen Emissionen möglichst minimal zu halten und die Anpassung an unvermeidbare Folgen des Klimawandels beziehungsweise eine erhöhte Widerstandsfähigkeit gegenüber Klima- und Umweltrisiken zu stärken.

Im Bereich des Tourismus können außerdem Investitionsvorhaben gefördert werden, die die Entwicklung innovativer Produkte oder die Ergänzung bereits vorhandener Produkte fokussieren. Diesen müssen zur Erhöhung der Übernachtungszahlen, zur Erschließung neuer Gästegruppen oder zur Verlängerung der Saison beitragen. Diese Anforderungen gelten allerdings nicht für Anträge vorhandener Betriebsstätten, die bis zum 31. Dezember 2021 bewilligt werden.



Gemeinnützigen außeruniversitären wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen kann eine Investitionsförderung für bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen bzw. für Investitionen zur Errichtung und zum Ausbau von Forschungsinfrastrukturen gewährt werden.

Richtlinie Regionales Wachstum: Förderung für Unternehmen in wirtschaftlich schwachen Regionen Sachsens

Um besonders kleine Unternehmen im ländlichen Raum des Freistaats Sachsen bei Investitionen zu unterstützen, wurde unter anderem die Richtlinie Regionales Wachstum von der Sächsischen Staatsregierung ins Leben gerufen. Sie soll zusätzliche Investitionsanreize liefern und dadurch zur Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beitragen. Aktuell werden im Rahmen dieses Förderangebots nur bereits laufende Maßnahmen bearbeitet, neue Antragstellungen hingegen nicht.
Fördermittel in Sachsen: Wer wird durch das Förderprogramm Regionales Wachstum gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des Handwerks, des Einzelhandels, der Beherbergung und Gastronomie sowie des Dienstleistungsbereichs. Außerdem qualifizieren sich auch freie Berufe, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe sowie Berufe im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft für diese Fördermittel in Sachsen.

Voraussetzung ist dabei, dass das Unternehmen über einen überregionalen Absatz verfügt, soweit dieses nicht unter die Förderausschlüsse für einzelne Branchen oder Wirtschaftszweige fällt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben, die in den Städten Dresden, Leipzig oder Chemnitz durchgeführt werden sollen.
Fördermittel in Sachsen: Wie wird durch das Förderprogramm Regionales Wachstum gefördert?
Die Investitionsförderung wird als anteiliger Zuschuss in Höhe von bis zu 30% auf die förderfähigen Kosten gewährt. Im Landkreis Görlitz beläuft sich die Höhe des Zuschusses sogar auf 40%. Im Falle einer Unternehmensnachfolge kann ein Zuschuss von bis zu 50% beantragt werden. Der maximale Investitionszuschuss ist auf 200.000 EUR begrenzt und das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 EUR. Für die Dauer der Förderung ist ein Zeitraum von 24 Monaten vorgesehen.
Fördermittel in Sachsen: Was wird durch das Förderprogramm Regionales Wachstum gefördert?
Zu den zuwendungsfähigen Investitionsvorhaben gehören: 
    • Die Errichtung neuer Betriebsstätten
    • Der Ausbau der Kapazitäten bestehender Betriebsstätten 
    • Die Diversifizierung der Produktion einer Betriebstätte in zusätzliche, neue Produkte
    • Die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses bestehender Betriebsstätten

Weitere Infos für Sie?
​Wir beraten Sie gern!

Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!

Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

Fördermittel in Sachsen: Derzeitige Förderprogramme im Bereich ​Forschung und Entwicklung

Um zu mehr Innovationstätigkeit in Unternehmen zu motivieren, stellt das Land Sachsen Fördermittel bereit, die dazu anregen sollen in Forschung und Entwicklung zu investieren. Innovative Ideen und Produkte sichern schließlich nicht nur entscheidende Wettbewerbsvorteile, sondern schaffen auch neue Dauerarbeitsplätze und bauen insgesamt die Wirtschaftskraft des Standortes Sachsen aus. 

​Forschung und Entwicklung - Projektförderung

Diese Innovationsförderung in Sachsen soll Unternehmen dazu anregen, in Forschungs- und Entwicklungsprojekte zu investieren, die der Entwicklung neuer Produkte und Verfahren dienen und die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Innovationskraft der Unternehmen merklich steigert. 
Fördermittel in Sachsen: Wer wird durch das Förderprogramm „Forschung und Entwicklung – Projektförderung“ gefördert?
Antragsberechtigt für die Fördermittel des Programms „Forschung und Entwicklung – Projektförderung“ sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (inkl. Handwerk, aber ohne freie Berufe). Im Verbund qualifizieren sich auch Forschungseinrichtungen für diese Förderung.
Fördermittel in Sachsen: Wie wird durch das Förderprogramm „Forschung und Entwicklung – Projektförderung“ gefördert?
Die Höhe der Förderung fällt in Abhängigkeit des Projektcharakters aus (Industrielle Forschung oder Experimentelle Entwicklung). Grundsätzlich ist ein Zuschuss zu den förderfähigen Projektkosten in Höhe von maximal 80% möglich.

Bonusmöglichkeiten: 
    • Maximal 20% Bonus für kleine Unternehmen 
    • Maximal 10% Bonus für mittlere Unternehmen
    • Maximal 15% Bonus für Verbundprojekte, die den in der Richtlinie festgeschriebenen Voraussetzungen gerecht werden
    • Maximal 5% Bonus für technologiepolitisch bedeutsame Projekte
Fördermittel in Sachsen: Was wird durch das Förderprogramm „Forschung und Entwicklung – Projektförderung“ gefördert?
Zu den förderfähigen Ausgaben im Rahmen dieses Förderprogramms zählen: 
    • Personalausgaben für Forscher, Techniker und sonstige unterstützende Personen, soweit diese zum Vorhaben beitragen
    • Ausgaben für Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange diese für das Vorhaben benötigt werden
    • Ausgaben für Auftragsforschung, technisches Wissen und zu Marktbedingungen von unabhängigen Dritten direkt oder in Lizenz erworbene Patente
    • Sonstige betriebliche Ausgaben einschließlich Kosten für Material, Bedarfsmittel und dergleichen, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
    • 60 Prozent der Patentierungskosten (nur bei KMU)
    • Gemeinkosten, die unmittelbar durch das Forschungsprojekt entstehen oder wahlweise vereinfachte Abrechnung über die Gemeinkostenpauschale von 25% der förderfähigen Kosten für Personal, Geräte/Ausrüstung und Betriebskosten

Fördermittel in Sachsen: Aktuelle Förderprogramme auf dem Gebiet der ​Digitalisierung

Der digitale Wandel stellt Unternehmen vor viele Herausforderungen, aber eröffnet auch genau so viele Chancen. Um sich optimal auf Neuerungen rund um digitale Strukturen, Informations- und Kommunikationstechnologie und IT-Sicherheit vorzubereiten und diese korrekt zu etablieren, sind kostenaufwendige Konzepte, Beratungsleistungen sowie Schulungen nötig. Um Unternehmen dahingehend zu entlasten, stellt das Land Sachsen aktuelle Förderungen für Digitalisierungsmaßnahmen vor.

Mittelstandsrichtlinie – Digitalisierung von Geschäftsprozessen (​E-Business)

Eine maßgebliche Förderung in Bezug auf die Digitalisierung wird vom Sächsischen Staatministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr sowie der Europäischen Union bereitgestellt. Es handelt sich dabei um das Programm „Digitalisierung von Geschäftsprozessen (E-Business)“. Es soll Unternehmen mittels finanzieller Unterstützung dazu anregen in fortschrittliche Informations- und Kommunikationstechnologien zu investieren und auf diese Weise wichtige Wettbewerbsvorteile zu sichern.

Zu beachten ist, dass die EFRE-Mittel der Zuschuss-Programme der Sächsischen Mittelstandrichtlinie nun auch in den Übergangsregionen ausgeschöpft sind. Daher werden seit dem 15.09.2021 keine neuen Anträge mehr angenommen. Die bis dahin eingegangen Anträge werden aktuell im Wartelistenprinzip bearbeitet. Das weitere Vorgehen entscheidet sich durch die freiwerdenden EFRE-Mittel. 
Fördermittel in Sachsen: Wer wird durch das Förderprogramm „Digitalisierung von Geschäftsprozessen“ gefördert?
Antragsberechtigt für diese Fördermittel in Sachsen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, die nicht in den Bereich der Finanz-, Versicherungs- oder Vermittlungsdienstleister fallen. Ausgeschlossen sind außerdem Unternehmen, die selbst als IT-Dienstleister für das Projekt in Frage kommen. 

Die Antragstellung für Unternehmen in der stärker entwickelten Region Leipzig ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Fördermittel in Sachsen: Wie wird durch das Förderprogramm „Mittelstandsrichtlinie – Digitalisierung von Geschäftsprozessen“ gefördert?
Gefördert wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 50.000 EUR beträgt. Wenn das Unternehmen mindestens für die Dauer des geförderten Projektes tarifliche oder tarifgleiche Löhne zahlt, ist eine Bonusförderung von 10% möglich. 

Die Förderung kann dabei grundsätzlich nur einmal innerhalb von drei Jahren gewährt werden.
Fördermittel in Sachsen: Was wird durch das Förderprogramm „Mittelstandsrichtlinie – Digitalisierung von Geschäftsprozessen“ gefördert?
Zu den förderfähigen Vorhaben zählen Maßnahmen zur Einführung und Weiterentwicklung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien zur Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten sowie zur Optimierung interner Prozesse und die digitale Abbildung von Geschäftsprozessen mit Lieferanten und Kunden. Konkret ergeben sich folgende zuwendungsfähigen Maßnahmen: 
    • Die Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Vorhaben
    • Die technische Realisierung
    • Der Erwerb von Software und für deren Nutzung nötige Hardware
    • Die Einführung (mit oder ohne Fremdleistungen) der entwickelten Lösungen, inklusive Schulungen der Mitarbeiter
    • Beratungsleistungen bis zu 5 Tagwerke, maximal 900 EUR/Tag)
    • Fremdleistungen, die der technischen Realisierung dienen

Projekte, die nicht über die Einführung allgemein üblicher Standards oder Basislösungen mit niedriger E-Business-Reife hinaus gehen, erhalten keine Unterstützten. Ebenfalls von der Förderung in Sachsen ausgeschlossen sind Ausgaben für Standardsoftware, isolierte Internetpräsentationen, Betriebskosten, Leasing-, Lizenz- und vergleichbare Modelle sowie physische oder bauliche Maßnahmen.

​Mehr als "nur" Beratung

Die vier Phasen der Fördermittelberatung:


Die Beantragung von Fördermitteln für Unternehmen zu Investitionen oder Forschung und Entwicklung ist mehr als nur die Antragstellung eines beibiegen Förderprogramms. Um einen möglichst hohen Nutzen in Form von hochwertigen Ergebnissen und einen möglichst hohen Fördersatz zu erhalten muss nicht nur das Vorhaben, sondern auch das Unternehmen unter die Lupe genommen werden. Es muss eine umfassende Strategie bestimmt und unter der Berücksichtigung eines dynamischen Umfelds und der Erfüllung der Voraussetzungen des Förderprogramms umgesetzt werden.

KONTAKT AUFNEHMEN
Analyse der Ausgangssituation und Prüfung der Fördermöglichkeiten

Analyse des Unternehmens, des Vorhabens, der Finanzierungs- und der Fördermöglichkeiten. Festlegung einer Strategie zur Förderung und Finanzierung des Vorhabens

Begleitung des Projektes in Sachen Fördermittel

Prüfung des Zuwendungsbescheides, Umsetzung von Verpflichtungen, Erwirkung von Anpassungen und Änderungsbescheiden, Kommunikation mit dem Mittelgeber

Konzeptionierung des Vorhabens  und Förder-Antragstellung

Konzeptionierung des Vorhabens, Einbeziehung notweniger Partner, Angebotseinholung zur Kosteneinschätzung, Stellung des Förderantrags-/ der Förderanträge

Abruf der Fördermittel und Vorbereitung der Prüfung

Sukzessiver Abruf von Fördermittel nach Projektfortschritt, Erstellung von Berichten und Verwendungsnachweisen, Vorbereitung von Prüfungen durch den Mittelgeber

Fördermittel in Sachsen: Derzeitige finanzielle Unterstützung für Vorhaben im Bereich der Aus- und ​Weiterbildung

Hochqualifizierte Fachkräfte zu entwickeln und zu sichern, ist eine der wichtigsten Komponenten, die maßgeblich zum nachhaltigen Unternehmenserfolg beitragen. Mit Fördermitteln im Bereich der Aus- und Weiterbildung möchte das Land Sachsen Unternehmen dazu anregen, in die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter zu investieren.

Berufliche Weiterbildung Sachsen (​ReactEU): Zuschüsse für die individuell berufsbezogene Weiterbildung

Die Relevanz des lebenslangen Lernens ist allgegenwärtig. Nur wer als Arbeitgeber regelmäßig Angebote der Fort- und Weiterbildung vorstellt, unterstützt seine Mitarbeiter in ihrem individuellen berufsbezogenen Vorankommen. Im Gegenzug profitiert das Unternehmen von engagierten und hochqualifizierten Fachkräften. Um Unternehmen dazu zu motivieren, attraktive Anreize der Aus- und Weiterbildung für Ihre Mitarbeiter zu schaffen, ebnet das Land Sachsen den Weg für eben solche Projekte mit dem Förderprogramm „Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU)“.
Fördermittel in Sachsen: Wer wird durch das Förderprogramm für berufliche Weiterbildung (ReactEU) gefördert?
Als Zuwendungsempfänger qualifizieren sich im Rahmen dieser Förderung in Sachsen alle Personen mit einem erhöhten Förderbedarf in Bezug auf die Beteiligung an beruflicher (Weiter-) Bildung, speziell Erwerbtätige mit laufendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen in Höhe von bis zu 3.300 EUR. Konkret fallen darunter folgende Personen: 
    • Beschäftigte
    • Auszubildende und Berufsfachschüler (nach Beendigung des 18. Lebensjahrs)
Fördermittel in Sachsen: Wie wird durch das Förderprogramm für berufliche Weiterbildung (ReactEU) gefördert?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Weiterbildungskosten und kann in Höhe von bis zu 80% ausfallen. Ausgereicht wird die Förderung in Pauschalen. Bei dieser Art der Abrechnung profitieren Sie als Antragsteller von dem vereinfachten Vorgehen. Die Pauschale berechnet sich aus dem jeweiligen Fördersatz auf die zuwendungsfähigen Gesamtkosten, für den Sie sich qualifizieren. Die Pauschalen werden dabei auf volle 10,00 EUR abgerundet. 

Grundsätzlich gibt es für die Beantragung und Berechnung dieser Förderung zwei Varianten: 
    1. Entweder Sie machen Gebrauch von der Weiterbildungspauschale und beantragen die Förderung als Gesamtbetrag für die gesamte Weiterbildung
    2. Oder Sie nutzen die Modulpauschale, sofern die Weiterbildung aus mehreren Abschnitten besteht. Bei dieser Variante können Sie die Förderung in Teilbeträgen beantragen.

Die Zuschusshöhen im Rahmen dieser Förderung sind begrenzt. Maximal ist ein Zuschuss für die individuelle berufsbezogene Weiterbildung von 4.000 EUR möglich. Die maximale Zuschusshöhe für die betriebliche Weiterbildung beträgt: 
    • 4.000 EUR für bis zu 5 Teilnehmer
    • 5.000 EUR ab 6 Teilnehmern
Fördermittel in Sachsen: Was wird durch das Förderprogramm für berufliche Weiterbildung (ReactEU) gefördert?
Gegenstand dieser Förderung ist die individuelle berufsbezogene Weiterbildung mit dem Ziel der Verbesserung der beruflich nutzbaren Kompetenzen bzw. Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen.

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Prüfen Sie schnell und unverbindlich mit unserem kostenlosen Fördermittelcheck die Förderfähigkeit ihres Vorhabens oder nehmen Sie über unsere Hotline Kontakt zu uns auf und besprechen Sie ihr Vorhaben mit uns am Telefon. In beiden Fällen erhalten Sie sofort eine Ersteinschätzung!

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Geförderte ​Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen als Fördermittel Sachsens

Mittels geförderter Darlehen beteiligt sich die SAB an Risikogeschäften, die die Hausbanken in der Regel ohne einen Zuschuss in Sachsen nicht bereit wären einzugehen. Somit ist die Voraussetzung für die Bewilligung einer solchen Förderung grundsätzlich die Ablehnung der Finanzierung durch die Hausbank. Diese Fördermittel in Sachsen vermindern das Risiko für die Hausbank deutlich und begünstigen zusätzlich die Gewährung von Zinsvergünstigungen und Tilgungszuschüssen. Mit dem Einreichen bankfähiger Unterlagen wie einem aussagekräftigen Investitionsplan, einem Liquiditätsplan über 1-3 Jahre sowie einer Kapitalertragsvorschau innerhalb eines Finanzplanes wird bei der Antragstellung die Grundlage für verbesserte Konditionen geschaffen.

Unser Experten-Tipp: Um Ihre Position gegenüber den Kreditinstituten bei Verhandlungen zu stärken, nutzen Sie den Konkurrenzgedanken der Banken und werden mit Ihrem Unternehmen in mehr als nur einer Bank Kunde. So spielen Sie diese geschickt bei Verhandlungen gegeneinander aus, indem Sie sich auf Ihre möglichen Alternativen berufen.


Je höher das Risiko einer Finanzierung eines Vorhabens ist, desto geringer ist die Chance diese mit der Hausbank umzusetzen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit das Finanzierungsrisiko über Bürgschaften als Fördermittel in Sachsen bis zu 80% abzumindern. Mittels der Übernahme einer Ausfallbürgschaft durch die Bürgschaftsbank Sachsen gewinnt die Kreditvergabe für die Hausbank an Attraktivität und die Unternehmen erlangen leichter Zugang zu neuem Kapital. Diese Ausfallbürgschaften sind insbesondere für KMU gedacht, die sowohl ein erfolgsversprechendes Konzept, üblicherweise einen Businessplan, einen Finanzplan und entsprechende Qualifikationen vorweisen können.


Als meist letzte Chance auf eine Finanzierung bietet die MBG Sachsen Beteiligungen als Förderungen. Mit einer durch staatliches Beteiligungskapital oder Mikromezzanin-Kapital verbesserten Eigenkapitalquote gelingt es Unternehmensgründern oder Unternehmen in Krisensituationen eher, zusätzliches Kapital aus Krediten zu generieren. Basierend auf dieser Win-Win-Situation wird zum einen die Risikoeinschätzung für die Hausbank entschärft, zum anderen die Kreditvergabe für das Unternehmen erleichtert.

Beratung zur ​Finanzierung und zu Fördermitteln in Sachsen

Unser engagiertes und erfahrenes Team begleitet Sie mit unserer umfassenden Beratung während des gesamten Prozesses rund um die Fördermittel in Sachsen. Von der Akquise bis zur Abwicklung übernehmen wir für Sie unter anderem die gesamte Kommunikation mit den Fördermittel- bzw. Kapitalgebern, wie der SAB, BB Sachsen oder der MBG Sachsen. Überdies erstellen wir für Sie vom Antrag bis zur Auszahlung der Zuschüsse sämtliche wesentlichen Unterlagen, angefangen bei einer kreativen und sorgfältig formulierten Vorhabensbeschreibung über aussagekräftige Businesspläne bis zu detaillierten Finanzplänen (z.B. Kapitalbedarfsplan, Liquiditätsplan, Rentabilitätsvorschau). Die Optimierung Ihrer Finanzstrategie gemäß den relevanten Förderungen in Sachsen, des Bundes sowie der EU übernehmen wir ebenfalls. Über die Idee und die Umsetzung Ihres Vorhabens hinaus beraten wir sie auch noch im Anschluss an die Auszahlung der Fördermittel bei Vorbereitung und Prüfung.

Gemeinsam in partnerschaftlicher Zusammenarbeit positionieren wir Ihr Unternehmen neu am Markt. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer breitgefächerten Expertise schöpfen wir die Potenziale der Fördermittel in Sachsen für Sie ganzheitlich aus und stärken somit die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens auf allen Ebenen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

IHR ZUSCHUSS / UNSER LOHN - 
erfolgsbasiertes Beratungshonorar

Wir versprechen Ihnen nicht das blaue vom Himmel. Wir gehen mit Ihnen nur ein Vertragsverhältnis ein, wenn eine Förderung ihres Vorhabens wahrscheinlich ist und wir mit ziemlicher Sicherheit einen Zuschuss für Ihr Vorhaben in Aussicht stellen können. Aus aus diesem Grund koppeln wir unsere Beratung, neben einem geringen Fixum, immer an ein Erfolgshonorar.


Zur Vorbereitung eines Gespräches empfehlen wir Ihnen  unseren Fördermittel-Check. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung zum Fördervorhaben 

​Übersicht ​der Fördermittel in Sachsen

Fördermittel in Sachsen
Förderdarlehen in Sachsen
Bürgschaften & Beteiligungen in Sachsen
Fördermittel in Sachsen

Fördermittel in Sachsen

​​​Investitionsförderung in Sachsen
  • GRW Sachsen Zuschussförderung
  • GRW Sachsen Zuschussförderung (RIGA)
  • GRW-Förderung Sachsen


​​​Forschungs- & Entwicklungs- & Innvoationsförderung in Sachsen

  • Forschungsinfrastruktur & -projekte
  • FuE-Projektförderung
  • InnoTeam
  • InnoExpert
  • Innovationsprämien für KMU

​​​Digitalisierungsförderung in Sachsen
  • Mittelstandsförderung – B.II.1 – Markteinführung innovativer Produkte
  • EFRE-Technologieförderung

​​​Energieförderung in Sachsen
  • Förderrichtlinie Klimaschutz – RL Klima/2014
  • Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz (Ziffer II Nr. 1 RL Energie/2014)

​​​Personalförderung in Sachsen
  • ESF-Technologieförderung – InnoExpert
  • ESF-Technologieförderung – Transferassistent

​​​Weiterbildungsförderung in Sachsen
  • Mittelstandsrichtlinie - Betriebsberatung/Coaching
  • Weiterbildungsscheck - betrieblich
Förderdarlehen in Sachsen

​Darlehen in Sachsen

  • Investitionsdarlehen Landwirtschaft und Umwelt
  • Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfemaßnahmen (GuW)
  • Konsortialdarlehen
  • Markteinführung innovativer Produkte – Marktbearbeitungsphase - MEP-Darlehen
  • Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)
  • Nachrangdarlehen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur für KMU
  • Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)
  • Programm zur Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB)
  • Programm zur Rettung und Umstrukturierung von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen in Schwierigkeiten (Förderrichtlinie Rettungsbeihilfen - RL RH/2017)
  • SAB Betriebsmitteldarlehen
  • SAB Darlehen zum Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Flächen
  • SAB Förderergänzungsdarlehen
  • Soforthilfe-Darlehen SMEKUL
Bürgschaften & Beteiligungen in Sachsen

​Bürgschaften & ​Beteiligungen in Sachsen

  • Bürgschaft
  • BoB - Bürgschaft ohne Bank
  • Express
  • GuW - Bürgschaft
  • Landwirtschaft

  • SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen
  • Stabilisierungsfonds
  • TUClab - Wir bringen Start-ups weiter

  • Gründung und Nachfolge
  • Wachstum und Innovation
  • Mikromezzanin Beteiligung
  • Direkt

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Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer