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WIPANO ​Patentförderung: Schützen Sie Ihre Entwicklungen!

Die WIPANO Patentförderung befasst sich mit dem Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen. Das Programm ist in drei Module unterteilt, die jeweils einen bestimmten Schwerpunkt in ihrer Förderung berücksichtigen: 

  • WIPANO – Unternehmen-Patentierung, 
  • WIPANO – Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung und 
  • WIPANO Unternehmen-Normung.

Grundsätzlich dient das Programm der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) rund um den Schutz ihres geistigen Eigentums und der Beteiligung in Normungsgremien. So fördert das Programm WIPANO unter anderem innovative Normungsprojekte, die den Weg der Markteinführung und in die Hände des Endkonsumenten ebnen.

Sie spielen mit dem Gedanken, die WIPANO Förderung zu beantragen? Unser FuE-Projekt-Check verrät Ihnen schnell und einfach, ob sich Ihr Unternehmen für die Förderung durch eines der Module qualifiziert.

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WIPANO – ​Unternehmen-Patentierung: Welche Ziele verfolgt dieses Modul?

Die WIPANO Patentförderung wurde ins Leben gerufen, um besonders KMU darin zu unterstützen, Ergebnisse aus FuE-Projekten und somit geistiges Eigentum erstmals durch gewerbliche Schutzrechte zu sichern. Ziel ist es, den KMU ein Verständnis für das Patentsystem zu vermitteln und zur Sensibilisierung gegenüber dem Nutzen gewerblicher Schutzrechte beizutragen.

Wer wird im Rahmen des Moduls WIPANO – Unternehmen-Patentierung gefördert?
Für die WIPANO Patentförderung qualifizieren sich KMU der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die 
  • Erstmals gewerbliche Schutzrechte sichern möchten bzw. deren letzte Schutzrechtanmeldung mehr als drei Jahre zurückliegt
  • Ihrer Tätigkeit ausschließlich im Haupterwerb nachgehen
  • Eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland nachweisen können
  • unter 250 Mitarbeiter beschäftigen und über einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR verfügen
  • Die Antragstellung nicht im Namen Dritter, sondern für sich selbst vornehmen
Anmeldegemeinschaften sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird im Rahmen des Moduls „Unternehmen-Patentierung“ gefördert?
Von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung fällt 
  • der gesamte Prozess der Schutzrechtanmeldung 
in den Bereich der förderfähigen Maßnahmen. Im Rahmen der WIPANO Patentförderung können dafür bestimmte Leistungspakete wahrgenommen werden, die durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht werden müssen. Der Dienstleister kann dabei frei von den KMU gewählt werden, allerdings muss die Schutzrechtanmeldung zwingend von einem Patentanwalt durchgeführt werden. Außerdem zählen 
  • entsprechende Amtsgebühren für die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung 
zum Gegenstand der Förderung.
Wie wird im Rahmen des Moduls WIPANO Unternehmen-Patentierung gefördert?
Die Förderung wird in Form einer Anteilfinanzierung von bis zu 50 % gewährt. Als Bemessungsgrundlage dienen dafür die zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Gesamtförderung pro Projekt beläuft sich dabei auf maximal 16.600 EUR

WIPANO – ​Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung: Welche Ziele verfolgt dieses Modul?

Der Schwerpunkt dieser WIPANO Förderung liegt auf FuE-Projekten, die neuen innovativen Produkten, Technologien und Dienstleistungen durch Normung und Standardisierung die Marktdurchdringung erleichtern. So werden durch dieses Modul beispielsweise Test- und Prüfnormen gefördert.
Wer wird im Rahmen des Moduls WIPANO – Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung gefördert?
Im Rahmen dieses Moduls des WIPANO Förderprogramms werden staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre, öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen, Unternehmen und regelsetzende Institutionen, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland unterstützt.

Für Unternehmen gilt außerdem Folgendes: 
  • Es muss mindestens einen Kooperationspartner geben, der zu den öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen zählt. 
  • Auf Unternehmen entfallen mindestens 30 % der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner


Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gilt:

  • Bei mindestens einem Kooperationspartner muss es sich um ein Unternehmen handeln.
  • Auf die Hochschule/ außeruniversitäre Forschungseinrichtung entfallen maximal 70 % der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Partner
Was wird im Rahmen des Moduls WIPANO – Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung gefördert?
Zu den förderfähigen Projekten zählt die normungsmäßige Aufbereitung und Diffusion von FuE-Ergebnissen auf nationaler (DIN/DKE), europäischer (CEN/CENELEC) oder internationaler (ISO/IEC) Ebene für und in die Normung. Außerdem erhalten FuE-Projekte, die der Unterstützung der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards, die WIPANO Patentförderung. Darunter fallen beispielsweise auch die Entwicklung von Prüfnormen oder einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Klassifizierungen sowie die Entwicklung von Referenzarchitekturen oder Standardprozessen. Grundsätzlich sollen ein Normentwurf bzw. ein Entwurf eines neuen Standards als Ziele angestrebt werden. Darüber hinaus werden FuE-Projekte zur digitalen Normung oder Standardisierung gefördert.
Wie wird im Rahmen des Moduls WIPANO – Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung gefördert?
Bei der Förderart handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung, deren maximaler Betrag der Zuwendung auf 200.000 EUR je Verbundpartner beschränkt ist.
  • Für Unternehmen beläuft sich die maximale Förderung auf bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beläuft sich die maximale Förderung auf bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Kosten.
  • Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die förderfähigen projektbezogenen Kosten. Für Zuwendungen an Unternehmen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft sowie an wissenschaftlich/ technische Freiberufler gelten die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben als Bemessungsgrundlage.

Generell sollen die Projekte eine Laufzeit von 24 Monaten nicht überschreiten. 

Der Antrag für diese WIPANO Förderung ist in einem zweistufigen Verfahren zu stellen. Im Rahmen des ersten Verfahrens ist die Projektskizze (max. 12 Seiten) in schriftlicher oder elektronischer Form einzureichen. Im Falle einer positiven Bewertung kann im zweiten Verfahren ein förmlicher Förderantrag gestellt werden.

WIPANO – ​Unternehmen-Normung: Welche Ziele verfolgt dieses Modul?

Im Fokus dieses Moduls der WIPANO Patentförderung steht die aktive Beteiligung von KMU und Unternehmen des Mittelstandes an nationalen, europäischen und internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien wie an DIN/DKE, CEN/CENELEC und ISO/IEC.

Sie planen ein Projekt von nationalem Interesse? Zögern Sie nicht, sich über Ihre Chancen auf EU-Förderprogramme zu informieren!
Wer wird im Rahmen des Moduls WIPANO – Unternehmen-Normung gefördert?
Im Rahmen dieses Moduls der WIPANO Patentförderung werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gefördert, die zum Zeitpunkt der Antragstellung…
  • Maximal 1.000 Mitarbeitende beschäftigen,
  • Mit Ihrem Jahresumsatz unter 100 Mio. EUR liegen, 
  • Über einen Sitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verfügen, 
  • Nach der De-minimis-Verordnung als förderfähig gelten, 
  • In den letzten drei Jahren nicht in nationalen, europäischen oder internationalen Normungs- und Standardisierungsgremien (z.B. DIN/DKE, CEN/CENELEC oder ISO/IEC) mitgewirkt haben.
Freiberufler sind von der Förderung durch dieses Modul ausgeschlossen.
Was wird im Rahmen des Moduls WIPANO – Unternehmen-Normung gefördert
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen: 
  • Leistungspaket 1 (LP1): Personalkostenzuschüsse, Teilnahmegebühren und Reisekosten für nationale und/oder internationale Normungsgremien sowie normungsrelevante Beratungen durch Dritte (Maximaler Förderbetrag: 20.000 EUR)
  • Leistungspaket 2 (LP2): Normenrecherchen, Normenmanagement und DITR-Datenservice (Maximaler Förderbetrag: 10.000 EUR)
  • Leistungspaket 3 (LP3): Prüfen und Erstellen einer DIN SPEC PAS und/oder einer VDE-Anwendungsregel (Maximaler Förderbetrag: 10.000 EUR)
Wie wird im Rahmen des Moduls WIPANO – Unternehmen-Normung gefördert?
Die WIPANO Patentförderung wird innerhalb dieses Moduls in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und beläuft sich auf bis zu 70 %. Als Bemessungsgrundlage werden die zuwendungsfähigen Ausgaben herangezogen. Wie die Übersicht über die förderfähigen Ausgaben bereits erkennen lässt, können insgesamt bis zu 40.000 EUR bezuschusst werden.

Für das Leistungspaket 1 besteht außerdem die Möglichkeit, Zuwendungen in Form einer Personalkostenpauschale zu erhalten (Quote von 70 %). Diese beläuft sich auf:
  • 1.000 EUR pro Teilnahme an einer nationalen Gremiensitzung
  • 1.500 EUR pro Teilnahme an einer europäischen Gremiensitzung
  • 2.000 EUR pro Teilnahme an einer internationalen Gremiensitzung
Die Projektlaufzeit für dieses WIPANO Modul ist auf maximal 36 Monate beschränkt.

Interesse geweckt?
​Lassen Sie sich von uns beraten!

Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!

Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

Profitieren Sie von der Expertise der SubVentCon Fördermittelberatung rund um ​WIPANO

Sich mit Fördermöglichkeiten vertraut zu machen und sich der Antragstellung anzunehmen, erfordert viel Zeit, Aufwand und Sorgfalt. Umso ärgerlicher ist es, trotz Bemühungen abgelehnt zu werden oder Chancen nicht zu erkennen. Unsere Experten der SubVentCon Fördermittelberatung schauen für Sie über den Tellerrand hinaus und stellen sicher, dass sämtliche Fördermöglichkeiten optimal zu Ihren Gunsten ausgeschöpft werden. Wir greifen Ihnen rund um die Vorbereitung, die Antragstellung und den Abruf der Fördermittel unter die Arme und unterstützen Sie so dabei, wertvolle Wettbewerbsvorteile für Ihr Unternehmen einzuspielen. Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung und ein Auge für das, worauf es ankommt. Treten Sie gleich mit uns in Kontakt und schildern Sie uns Ihr Anliegen hinsichtlich WIPANO oder anderen Förderprogrammen, die Sie interessieren!