- mehr als 2000 Beratungen -
- mehr als 100 Mio. € Zuschüsse -
- mehr als 12 Jahre Erfahrung -
- erfolgsbasiertes Honorar -
- Beratungsförderung möglich -
- 99 % Erfolgsquote -
Inhaltsverzeichnis
go-inno – Der BMWi Innovationsgutschein
Innovationen sind für ca. 1/3 des Wirtschaftswachstums verantwortlich – aus diesem Grund unterstützt das BMWK Beratungsleistungen sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen und senkt damit die Kosten für Unternehmensberatung. Generell wird eine Vielzahl an Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen unterstützt.
Guter Rat hat bekanntlich seinen Preis. So auch die Leistungen einer Innovationsberatung. Um Unternehmen trotzdem in ihrer Innovationskraft zu stärken, wurde der BMWi-Innovationsgutschein „go-inno“ ins Leben gerufen. Anreiz war es, Unternehmen nicht länger den Zugang zu aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten zu erschweren, um internen Produktinnovationen oder technischen Verfahrensinnovationen erfolgreich nachgehen zu können. Mit dem Innovationsgutschein go-inno können externe Beratungen zur Vorbereitung und Umsetzung innovativer Ideen gefördert werden. Für diese Förderung für Beratung rund um Themen der Innovation können ausschließlich autorisierte Beratungsunternehmen wie die SubVentCon GmbH genutzt werden.
Beratungsunternehmen sind das Bindeglied zwischen den kleinen und mittelständischen Unternehmen und dem Förderprogramm go-inno. Die SubVentCon Fördermittelberatung ist eines von 95 gelisteten Beratungsunternehmen, das Sie professionell in sämtlichen Fragen rund Ihre Möglichkeiten der Förderung unterstützt.
Ziele des Programms „go-inno“
Ziel des Förderprogramms ist es, das Innovationspotenzial in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu heben, das aufgrund knapper finanzieller und personeller Ressourcen häufig nicht genutzt wird. Außerdem soll die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der KMU erhöht werden und damit ein Beitrag zum Erhalt und ggf. zur Schaffung von Arbeitsplätzen geleistet werden.
Vorteile einer gutscheinbasierten Förderung wie go-inno
- Sofortiger Projektstart
- Klare, einfache Regeln
- Prüfung auf berichtsbasis nach Projektende
- Windhundverfahren
- Geeignet für kleine Projekte
Was wird mit dem BMWi Innovationsgutschein go-inno gefördert?
Die Beratungsleistungen im Rahmen des BMWi Innovationsgutscheins go-inno sind in zwei Leistungsstufen unterteilt: die Potenzialanalyse und das Realisierungskonzept.
Innerhalb der Potenzialanalyse widmet sich die Innovationsberatung folgenden Schwerpunkten:
- dem Stärken-Schwächen-Profil des Unternehmens in Bezug auf das Innovationsprojekt
- der Vorprüfung der Marktfähigkeit des Innovationsvorhabens
- dem voraussichtlichen Kapazitätsbedarf bei der Entwicklung eines Realitätskonzeptes
- dem Aufstellen eines Finanzierungsplans unter Einbeziehung öffentlicher Förderprogramme
- der Abschätzung der Aussichten auf Erfolg
Anschließend an die Potenzialanalyse kann eine vertiefende Innovationsberatung anknüpfen. Diese erfolgt im Rahmen der Leistungsstufe 2, dem Realisierungskonzept.
Ist dem Beratungsunternehmen das zu beratende Unternehmen samt dem geplanten Innovationsvorhaben bekannt, so kann die Erarbeitung des Realisierungskonzepts auch ohne vorausgegangene Potenzialanalyse erfolgen.
Die Innovationsberatung rund um das Realisierungskonzept umfasst:
- die Technologiebewertung basierend auf Markteinschätzungen und Marktanalysen
- die Ermittlung eines passenden externen Technologiegebers
- die Erarbeitung des Realisierungskonzeptes
- die Kooperationsanbahnung zwischen dem zu beratendem Unternehmen und möglichen externen Technologiegebern
- die Berücksichtigung öffentlicher Fördermittel zur Finanzierung der Innovationsmaßnahmen
- die Begleitung des Unternehmens bei notwendigen Gesprächen mit Banken oder Venture-Capital-Gesellschaften
- die Befähigung des zu beratenden Unternehmens zum Auf- bzw. Ausbau eines Innovationsmanagements
- Kreativworkshops
Grundsätzlich gelten für die Innovationsberatung go-inno keine thematischen Einschränkungen auf ausgewählte Technologien, Produkte, Branchen oder Wirtschaftszweige.
Sie haben Fragen zum Fördergegenstand des go-inno Förderprogramms? Wir stehen Ihnen bei sämtlichen Anliegen mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie dafür gerne jederzeit Kontakt zu uns auf!
Wer wird durch go-inno gefördert?
Im Rahmen der Innovationsberatung go-inno werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks gefördert,
- die ihren Hauptsitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben
- die weniger als 100 Mitarbeitende beschäftigen
- die einen Jahresumsatz bzw. eine Jahresbilanzsumme von 20 Mio. EUR nicht überschreiten
Wie wird im Rahmen von go-inno gefördert?
Die Höhe der Förderung durch den Innovationsgutschein go-inno beläuft sich auf 50 % der Ausgaben für externe Beratungsleistungen, wie der Innovationsberatung.
- Für die Beratung in der Potenzialanalyse ergibt sich ein Förderhöchstsatz von 4.400 EUR (5.500 EUR) für maximal 10 Beratertage (8 Beratertage + 2 Tage für sachverständige Dritte).
- Für die Innovationsberatung im Realisierungskonzept beläuft sich der Förderhöchstsatz auf 11.000 EUR (13.750 EUR) für maximal 25 Beratertage (20 Beratertage + 5 Tage für sachverständige Dritte).
- Max. 5 Innovationsgutscheine oder bis zu 20.000 EUR pro Jahr pro KMU
Diesen Pauschalwerten liegt zugrunde, dass je Tagewerk Ausgaben in Höhe von 1.100 EUR für einen Beratertag zu 50 % förderfähig sind.
Sie möchten die go-inno Förderung in Anspruch nehmen und sich zusätzlich in Ihrer Finanzierungsstrategie beraten lassen? Bei uns finden Sie alles aus einer Hand. Neben der Beratung rund um den BMWi-Innovationsgutschein go-inno bieten wir auch die Finanzierungsberatung für Unternehmen an.
Die go-inno Förderung kann generell nur erfolgen, wenn es sich bei den Beratern um Berater aus vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie autorisierten Beratungsunternehmen handelt. Ist dies gegeben, zahlen Unternehmen lediglich den Eigenanteil sowie die Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag der erbrachten Leistungen aus der Innovationsberatung.
Informationen zur Einbeziehung Sachverständiger Dritte in Kürze
- Darunter fallen Sachverständige aus Forschungseinrichtungen, aus anderen autorisierten Beratungsunternehmen oder evtl. aus der Industrie.
- Die Notwendigkeit des zusätzlichen Sachverstandes und Kompetenz des Sachverständigen muss in der Vorhabensbeschreibung aufgezeigt werden.
- Sachverständige sind zur Neutralität verpflichtet.
- Eigenständige Tagessätze für Sachverständige sind möglich.
Anhand von Beispielen zur Innovationsberatung sollen die Möglichkeiten, die sich durch das Förderprogramm go-inno ergeben, deutlich werden.
Beispiel für ein förderfähiges Projekt der Verfahrensänderung
Ein kleines Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland möchte ein Verfahren (zum Beispiel Plasmaschneiden) auf neue technologische Bedingungen umstellen. Hierzu benötigt es Rat von einem externen Unternehmen.
Im Rahmen der go-inno Förderung kann zu folgenden Inhalten beraten werden:
- Analyse des momentan Verfahrensstandes (Ausgangssituation)
- Herausarbeiten der Stärken bzgl. des bisherigen Verfahrens
- Analyse existierender Kunden und deren Anforderungen
- Formulierung von technischen Anforderungen an das neue Verfahren aus Sicht der Kunden und des Unternehmens
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Gewinnpotenziale, Kosten inkl. neue Anforderungen an den Vertrieb)
Beispiel einer Innovationsberatung zur Softwareentwicklung
Ein mittleres Unternehmen im Bereich der Schweißtechnik mit Hauptsitz in Deutschland möchte für die zukünftige Anwendung eine eigene Finite-Elemente-Software entwickeln. Hierzu benötigt es Unterstützung in Form einer Innovationsberatung.
Folgende Inhalte können Bestandteil der go-inno Beratung sein:
- Überprüfung der Marktfähigkeit
- Erarbeitung technischer Parameter
- Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes
Wir kennen uns rund um die go-inno Förderung bestens aus – Profitieren Sie von unserer Expertise
Wir kennen uns rund um die go-inno Förderung bestens aus – Profitieren Sie von unserer Expertise
Bei der SubVentCon GmbH handelt es sich um ein autorisiertes Beratungsunternehmen, sodass wir Sie kompetent und zuverlässig in der go-inno Förderung unterstützen können. Wir überzeugen mit sorgfältiger Arbeit und einem umfassenden Qualitätsmanagement, sodass Sie rund um die go-inno Förderung Beratung auf höchstem Niveau erhalten. Verlassen Sie sich bei der Fördermittelberatung aus unserem Hause auf Expertise und langjährige Erfahrung.
Bei uns finden Sie nicht nur weitreichende Unterstützung in der Auswahl der passenden Förderprogramme für Unternehmen, sondern auch Experten der Innovation sowie der Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Wir sind Ihre Ansprechpartner von der Finanzierungsstrategie bis hin zur Durchführbarkeitsstudie.
Lassen Sie sich auch in der Beantragung der go-inno Förderung sowie im Abrufen der Fördermittel professionell unterstützen, sodass Sie sich die nötige Zeit für Ihr Tagesgeschäft bewahren. Sichern Sie sich mit der go-inno Förderung und der Hilfe eines Experten wertvolle Wettbewerbsvorteile!
Interesse geweckt?
Lassen Sie sich von uns beraten!
Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber!
Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!
Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer