SubVentCon GmbH
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Finanzierungs- und Fördermittelberatung
  • Professionelle und unabhängige Beratung zur
    Förderung von Personalkosten
    in den verschiedenen Regionen Deutschlands

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Inhaltsverzeichnis

Förderung von Personalkosten – Fachkräfte mit ​Know-How

Die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens steht in direktem Zusammenhang zu der Qualität der Leistungen seiner Mitarbeiter/innen. Mit Förderungen der Personalkosten soll sowohl der bestehende Personalstab weitergebildet als auch neues qualifiziertes Fachpersonal eingestellt werden. Auf diese Weise werden Dauerarbeitsplätze gesichert und der Wissenstransfer aus Hochschul- und Forschungseinrichtungen in die Betriebsstätten forciert. Schwerpunkte der Förderung von Personalkosten sind also die Fachkräftegewinnung und die damit einhergehende Innovationsfähigkeit. 

Um sich einen Überblick über Ihre Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung im Rahmen der Förderung von Personalkosten zu verschaffen, bieten Ihnen unsere Experten von der SubVentCon GmbH eine umfangreiche und individuell abgestimmte Beratung an. So können Sie mittels staatlicher Förderung Ihre Marktposition stärken und für mehr Innovationsfähigkeit in Ihrem Unternehmen sorgen.

Regionale ​Unterschiede bei der Förderung von Personalkosten

Je nach Bundesland und Wirtschaftskraft der Region bestehen bundesländerübergreifende sowie bundeslandspezifische Förderprogramme im Bereich der Fördermittel für Personal.

Besonders das Förderprogramm zur Anstellung von „Innovationsassistent/innen“ ist in vielen Bundesländern, teils unter anderem Namen, verbreitet. Der Fokus dieser Förderung liegt auf der Einstellung von Hoch- und Fachhochschulabsolvent/innen, die als Innovationsträger/innen das nötige Know-How für innovative Projekte in die Betriebsstätten tragen sollen. Mit Zuschüssen für Personalkosten soll ein effektiver Wissens- und Technologietransfer forciert und die Innovationskraft kleiner und junger Unternehmen ausgebaut werden. Weiter qualifizieren sich im Rahmen dieses Projektes auch Stipendien für Studierende oder Beschäftigungen für Werkstudent/innen für eine Förderung. Auf diese Weise soll der Weg in innovative kleine und mittlere Unternehmen für hochqualifizierte Nachwuchskräfte geebnet werden. Bundesländer, in denen das Programm Innovationsassistent/innen der Personalförderung angeboten wird, sind unter anderem Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Als bundesländerübergreifendes Förderprogramm ist vor allem die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bekannt. Sie richtet sich unter anderem an Unternehmen und Existenzgründer/innen mit Sitz in NRW, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Bremen, Brandenburg, Berlin, Bayern, Thüringen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland und Rheinland-Pfalz. Da innovative Ideen oft die Einführung oder erhebliche Verbesserung von Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeiführen, ergibt sich aus ihnen ein Bedarf an Errichtungs- und Erweiterungsvorhaben, die nicht selten mit kostenintensiven Anschaffungen verbunden sind. Diese können nicht nur sachkostenbezogener Natur sein, sondern vor allem auch Personalkosten umfassen. Daher werden im Rahmen der GRW nicht nur Errichtungs- sowie Erweiterungsinvestitionen, sondern auch Neuanstellungen von Mitarbeiter/innen mittels Zuschüssen gefördert. So können beispielsweise Investitionszuschüsse für Lohnausgaben der durch das Investitionsvorhaben geschaffenen Arbeitsplätze gewährt werden. Vor allem auch für das verarbeitende Gewerbe bietet die GRW eine lukrative Möglichkeit auf Förderung von Personalkosten.

Da der Wissenstransfer aus den Hoch- und Fachhochschulen sowie anderen Forschungseinrichtungen zahlreiche wissenschaftliche Erkenntnisse und Methoden für Projekte mit wissenschaftlichem Anspruch umfasst, werden das Personal betreffende Vorhaben, die der Förderung des technologischen und betriebswirtschaftlichen Innovationsprozesses dienen, auch im Rahmen von Einzelprojekten im Bereich Forschung und Entwicklung gefördert. Hier steht ebenfalls die Einstellung von Personal mit dem nötigen Fachwissen im Vordergrund. Aber auch die Förderung der Personalkosten von bereits vorhandenem Personal findet hier ihre Berücksichtigung.

Neben der Förderung von Personalkosten können Sie von diversen weiteren Fördermitteln der Bundesländer Gebrauch machen, um für unternehmerischen Erfolg in allen relevanten Bereichen zu sorgen.


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Was wird durch die Förderung von ​Personalkosten unterstützt?

Grundsätzlich werden im Rahmen der Fördermittel für Personal Maßnahmen unterstützt, die die Kompetenzen des bestehenden Personals weiter ausbauen oder die Neuanstellung von qualifizierten Fachkräften beabsichtigen. Im Überblick ergeben sich daraus folgende förderfähigen Vorhaben: 

  • Maßnahmen der Personalentwicklung für bestehendes Personal und die dabei anfallenden Personalkosten
  • Maßnahmen rund um die Fachkräftegewinnung sowie Beratungsleistungen
  • Einstellung von Fachkräften von Hochschul- und Forschungseinrichtungen - die Förderung erfolgt entweder in Höhe von bis zu 50% oder als Festbetrag pro Fachkraft
Weitere Förderprogramme im Rahmen der Personalkosten, sind Projekte, die unter anderem von der Agentur für Arbeit ausgestellt werden. Sie zielen beispielsweise darauf ab die Arbeitslosigkeit bzw. Hilfsbedürftigkeit von Bezieher/innen des Arbeitslosengelds II zu beenden (Einstiegsgeld (ESG)) oder fördern die Einstellung von minderqualifizierten Arbeitskräften.

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Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


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Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

​Mehr als "nur" Beratung

Die vier Phasen der Fördermittelberatung:


Die Beantragung von Fördermitteln für Unternehmen zu Investitionen oder Forschung und Entwicklung ist mehr als nur die Antragstellung eines beibiegen Förderprogramms. Um einen möglichst hohen Nutzen in Form von hochwertigen Ergebnissen und einen möglichst hohen Fördersatz zu erhalten muss nicht nur das Vorhaben, sondern auch das Unternehmen unter die Lupe genommen werden. Es muss eine umfassende Strategie bestimmt und unter der Berücksichtigung eines dynamischen Umfelds und der Erfüllung der Voraussetzungen des Förderprogramms umgesetzt werden.

KONTAKT AUFNEHMEN
Analyse der Ausgangssituation und Prüfung der Fördermöglichkeiten

Analyse des Unternehmens, des Vorhabens, der Finanzierungs- und der Fördermöglichkeiten. Festlegung einer Strategie zur Förderung und Finanzierung des Vorhabens

Begleitung des Projektes in Sachen Fördermittel

Prüfung des Zuwendungsbescheides, Umsetzung von Verpflichtungen, Erwirkung von Anpassungen und Änderungsbescheiden, Kommunikation mit dem Mittelgeber

Konzeptionierung des Vorhabens  und Förder-Antragstellung

Konzeptionierung des Vorhabens, Einbeziehung notweniger Partner, Angebotseinholung zur Kosteneinschätzung, Stellung des Förderantrags-/ der Förderanträge

Abruf der Fördermittel und Vorbereitung der Prüfung

Sukzessiver Abruf von Fördermittel nach Projektfortschritt, Erstellung von Berichten und Verwendungsnachweisen, Vorbereitung von Prüfungen durch den Mittelgeber

Wer ist für eine Förderung von Personalkosten ​antragsberechtigt?

Um einen Antrag auf Förderung von Personalkosten stellen zu können, müssen diverse Kriterien erfüllt sein, unter anderem die folgenden:

    1. Das zu fördernde Personal muss für die Aufgabenstellungen der innovativen Vorhaben geeignet sein.
    2. Grundsätzlich muss ein tragfähige und erfolgversprechende Vorhabensbeschreibung vorgelegt werden können.
    3. Die Bewilligung der Förderung von Personalkosten muss vor Beantragung bzw. Beginn der Maßnahmen erfolgen.

In Bezug auf die geltenden Voraussetzungen spielen darüber hinaus das jeweilige Bundesland sowie das konkrete Förderprogramm eine wesentliche Rolle. Im Rahmen einer umfassenden Fördermittelberatung aus unserem Hause erfahren Sie welche weiteren Kriterien für Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben relevant sind. Unser Team aus Experten zeichnet sich durch langjährige Praxiserfahrung und weitreichender Expertise aus, sodass jegliche Fragen rund um die Förderung von Personalkosten und Zuschüsse der GRW kompetent beantwortet werden können. Zusätzlich stellen wir Ihnen unseren kostenfreien Fördermittelcheck zur Verfügung, sodass Sie sich bereits im Vorfeld einen ersten Eindruck über Ihre Möglichkeiten einer Förderung von Personalkosten verschaffen können. Für ein persönliches Beratungsgespräch treten Sie gerne jederzeit in Kontakt zu uns. Wir freuen uns darauf Sie und Ihr Personal beim Wachsen zu begleiten!

Prüfen Sie jetzt die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens

Prüfen Sie schnell und unverbindlich mit unserem kostenlosen Fördermittelcheck die Förderfähigkeit ihres Vorhabens oder nehmen Sie über unsere Hotline Kontakt zu uns auf und besprechen Sie ihr Vorhaben mit uns am Telefon. In beiden Fällen erhalten Sie sofort eine Ersteinschätzung!

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IHR ZUSCHUSS / UNSER LOHN - 
erfolgsbasiertes Beratungshonorar

Wir versprechen Ihnen nicht das blaue vom Himmel. Wir gehen mit Ihnen nur ein Vertragsverhältnis ein, wenn eine Förderung ihres Vorhabens wahrscheinlich ist und wir mit ziemlicher Sicherheit einen Zuschuss für Ihr Vorhaben in Aussicht stellen können. Aus aus diesem Grund koppeln wir unsere Beratung, neben einem geringen Fixum, immer an ein Erfolgshonorar.


Zur Vorbereitung eines Gespräches empfehlen wir Ihnen  unseren Fördermittel-Check. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung zum Fördervorhaben 

Interesse geweckt?
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