Inhaltsverzeichnis
Förderung für Energieeffizienz – Durch ökologisch nachhaltiges Wirtschaften diverse Wettbewerbsvorteile sichern
Förderung für Energieeffizienz in den unterschiedlichen Regionen
Was soll mit der Förderung für Energieeffizienz forciert werden?
Grundsätzlich erhalten Vorhaben rund um die Energie- und Ressourceneinsparung Förderung für Energieeffizienz. Diese umfassen Investitions-, Errichtungs- und Sanierungsvorhaben genauso wie Beratungsleistungen, die nachhaltig zu einer Verringerung der Co²-Emissionen und zur erfolgreichen Integration erneuerbaren Energien beitragen. Konkret finden sich Zuschüsse für folgende Maßnahmen:
- Errichten von Gebäuden und Produktionsstätten mit innovativer Gebäudetechnik
- Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen für eine qualitätssichernde Baubegleitung
- Energetische Modernisierung/Sanierung von bestehenden Gebäuden
- Umstellen auf energieeffiziente Techniken/Verfahren
- Investitionen in die Elektromobilität
- Einführung neuer, klimabewusster Produkte
- Investitionen in ressourcenschonende Produktionsanlagen, die sowohl den Energieverbrauch als auch den Materialverbrauch oder den Ausschuss verringern
- Energieberatung
- Erstellung einer Energiebilanz
- Optimierung der Wärme- und Kälteversorgung
Die Höhe der Förderung für Energieeffizienz kann dabei je nach Maßnahme und Bundesland variieren und sich sogar am konkret erreichten Ressourcen- bzw. Klimaeffekt richten, danach fällt die Höhe der Förderung beispielsweise umso höher aus, desto mehr Co²-Emissionen eingespart werden konnten. Generell bewegt sich die Höhe der Förderung für Energieeffizienz zwischen 20% (Modernisierung von Nichtwohngebäuden) und 80% (externe Beratungskosten).
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Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer
Wer wird mit Förderung für Energieeffizienz unterstützt?
- Die geplanten Vorhaben sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht in Auftrag gegeben sein.
- Die Betriebstätte oder Niederlassung, in der die Maßnahme erfolgen soll, ist in einem der einschlägigen Fördergebiete angesiedelt.
- Das zu fördernde Vorhaben muss in einem ganzheitlichen Konzept vorgestellt werden.
IHR ZUSCHUSS / UNSER LOHN -
erfolgsbasiertes Beratungshonorar
Wir versprechen Ihnen nicht das blaue vom Himmel. Wir gehen mit Ihnen nur ein Vertragsverhältnis ein, wenn eine Förderung ihres Vorhabens wahrscheinlich ist und wir mit ziemlicher Sicherheit einen Zuschuss für Ihr Vorhaben in Aussicht stellen können. Aus aus diesem Grund koppeln wir unsere Beratung, neben einem geringen Fixum, immer an ein Erfolgshonorar.
Zur Vorbereitung eines Gespräches empfehlen wir Ihnen unseren Fördermittel-Check. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung zum Fördervorhaben
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Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer