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Inhaltsverzeichnis
GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern
Mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaft“ unterstützt das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft, um so die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen der Region zu stärken. Darüber hinaus sollen mit der GRW Förderung für Mecklenburg-Vorpommern neue Dauerarbeitsplätze geschaffen und bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Insgesamt soll die GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern Unternehmen der Region dabei helfen, sich durch investive Vorhaben wertvolle Wettbewerbsvorteile zu sichern, um so den Investitionsstandort MV attraktiver zu gestalten.
Neuerungen rund um die GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern
Mit dem 1. Januar 2022 hat eine neue Förderperiode der GRW Förderung begonnen. Aufgrund der Änderungen in im Bundeskoordinierungsrahmen entwickelt das Land MV derzeit eine neue Förderrichtlinie für Unternehmensförderung im Rahmen der GRW. Bis zur Publikation der neuen Richtlinie, samt der neuen Fördersätze und Fördervoraussetzungen, gilt die aktuelle Richtlinie als Orientierung. Der neue Förderrahmen tritt zum Zeitpunkt der Veröffentlichung rückwirkend für Antragstellung seit dem 1. Januar in Kraft. Eine Bewilligung der Vorhaben findet nach der Veröffentlichung der neuen Landesrichtlinie statt.
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GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern in Kürze
Zusammenfassung der wichtigsten Fakten:
- Mecklenburg-Vorpommern verfügt hauptsächlich über C oder C+ Fördergebiete
- Rostock und Schwerin sind D-Fördergebiete
- Fördersätze von bis zu 45 % in C+ und bis zu 35 % in C-Fördergebieten
- vorrangige Förderung von Tourismus und verarbeitenden Gewerbe
- Ausnahme: andere Branchen sind förderbar, wenn das Unternehmen mehr als 50 % des Umsatzes in mehr als 50 km Entfernung vom Standort erwirtschaftet
- Förderung von Investitionen, die der Errichtung oder der Erweiterung der Betriebsstätte / Kapazitäten in Form von sachkostenbezogenen oder personalkostenbezogenen Zuschüssen
GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern: Wer ist antragsberechtigt?
Im Rahmen der GRW Förderung für Mecklenburg-Vorpommern zählen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, deren Investitionsvorhaben in Mecklenburg-Vorpommern erfolgen soll und deren Wirtschaftszweig oder Branche nicht grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen ist, zu den antragsberechtigten Empfängern.
Branchen, die im Rahmen der GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern nicht förderfähig sind, umfassen:
- Den Abbau von Sand, Kies, Steinen und Ton, den Bergbau und vergleichbare Wirtschaftszweige der Urproduktion,
- Baugewerbe, deren Bereiche nicht in der Positivliste zum jeweils gültigen Koordinierungsrahmen der GRW aufgeführt werden,
- Die Wasser- und Energieversorgung, ausgenommen von Kraftwerken und Wasserversorgungsanlagen, die vorwiegend für den betrieblichen Eigenbedarf genutzt werden,
- Den Einzelhandel, insofern es sich nicht um einen Versandhandel handelt,
- Das Lager- und Transportgewerbe,
- Kliniken, Krankenhäuser, Sanatorien und vergleichbare Einrichtungen,
- Und die Kunstfaserindustrie.
Darüber hinaus sind Rettungsbeihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten von der GRW Förderung in Mecklenburg-Vorpommern ausgeschlossen.
Die GRW Förderung kann dann gewährt werden, wenn der sog. Primäreffekt erfüllt ist. Das antragstellende Unternehmen muss dafür einen regelmäßig überregionalen Absatzmarkt nachweisen können und Güter herstellen oder verarbeiten, die in der sog. Positivliste aufgeführt sind. Darunter fallen beispielsweise chemische Produkte, Kunststoffe, Maschinen, Möbel, Holzerzeugnisse oder Textilien. Darüber hinaus können Betriebsstätten von der GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern profitieren, wenn diese Dienstleistungen in ausgewählten Bereichen erbringen. Dazu zählen beispielsweise Leistungen im Bereich des Versandhandels, der technischen Unternehmensberatung oder der Forschung und Entwicklung für die Wirtschaft. Weiter muss die Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gegeben sein, um von der GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern profitieren zu können.
Großunternehmen qualifizieren sich nur dann für die Förderung, wenn mindestens eine tarifliche bzw. tarifgleiche Vergütung erfolgt und es sich bei dem geplanten Investitionsvorhaben um ein Errichtungs- oder Diversifizierungsvorhaben handelt.
Wie erfolgt die GRW Förderung für Mecklenburg-Vorpommern?
Die GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern wird in der Regel als sachbezogener Zuschuss gewährt. Der Förderhöchstsatz ist dabei abhängig von der Unternehmensgröße, dem Fördergebiet der zu fördernden Betriebsstätte sowie der Erfüllung von Struktureffekten. Gefördert wird nach den im Koordinierungsrahmen festgelegten Fördersätzen, die sich nicht nur auf die Mittel der GRW, sondern auch auf gewährte Förderungen aus anderen öffentlichen Mitteln beziehen.
Die Fördergebiete
- Nordwestmecklenburg
- Ludwigslust-Parchim
- Rostock
- Mecklenburgische Seenplatte
- Vorpommern-Rügen
- Schwerin
- Hansestadt Rostock
erhalten i. d. R. eine Basisförderung zwischen 25 % und 10 % auf die förderfähigen Ausgaben. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald fällt die GRW Förderung für Mecklenburg-Vorpommern in Höhe einer Basisförderung von 35 % bis 15 % aus.
Sie möchten wissen, wie hoch Ihre GRW Förderung in Mecklenburg-Vorpommern ausfällt? Werfen Sie einen Blick auf unsere GRW Karte:
Was ist weiterhin zu beachten?
Handelt es sich bei den Investitionsvorhaben um Erweiterungsvorhaben, so ist entweder die Anzahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze um 5 % zu erhöhen oder die Investitionssumme bezogen auf ein Jahr muss die durchschnittlich verdiente Abschreibungssumme der letzten drei Jahre um 25 % übersteigen.
Für die Antragstellung der GRW Förderung gelten übliche Voraussetzungen, wie etwa, dass das Vorhaben nicht vor Antragseingang beim Landesförderinstitut MV begonnen werden darf, um als förderfähig zu gelten.
Bei Fragen rund um das Antragsverfahren nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf. In uns finden Sie geschulte Experten von der Auswahl der passenden Förderprogramme für Unternehmen über die Antragstellung bis hin zur Vorbereitung der Prüfung.
Was unsere Kunden über uns sagen:
GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern - Fördergebiete und maximale Förderhöhe
Die GRW Förderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt im Rahmen der für Brandenburg beschlossenen GRW -Richtlinie und den damit verbundenen Höchstgrenzen wie folgt:
Region | Art des Fördergebiets | Maximaler GRW Förderung für kleine/mittlere/ große Unternehmen |
Landkreis Ludwigslust-Parchim | C | 35/25/15 Prozent |
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte | C | 35/25/15 Prozent |
Landkreis Nordwestmecklenburg | C | 35/25/15 Prozent |
Kreisfreie Stadt Rostock | C D | 30/20/10 Prozent 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro |
Landkreis Rostock | C | 35/25/15 Prozent |
Landkreis Schwerin | C | 35/25/15 Prozent |
Landkreis Vorpommern-Greifswald | C | 35/25/15 Prozent |
Landkreis Vorpommern-Rügen | C | 35/25/15 Prozent |
Was wird im Rahmen der GRW Förderung Mecklenburg-Vorpommern gefördert?
Gegenstand der GRW Förderung für Mecklenburg-Vorpommern sind in der Regel Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben notwendigen Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen). Nicht förderfähig sind hingegen Ausgaben für Grund und Boden, Fahrzeuge, geringwertige, gebrauchte oder immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Eigenleistungen. Darunter zählen vor allem geringwertige Wirtschaftsgüter von unter 250,00 EUR und solche, die nicht aktiviert werden müssen.
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Die förderfähigen Investitionsvorhaben für KMU im Rahmen der GRW Förderung in Mecklenburg-Vorpommern umfassen:
- Die Errichtung neuer Betriebsstätten,
- Die Erweiterung neuer Betriebsstätten,
- Die Diversifizierung der Produktion in Betriebsstätten, in denen zuvor andere Produkte hergestellt wurden,
- Die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsablaufs bestehender Betriebsstätten,
- Der Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die schließen musste oder ohne diesen Erwerb hätte schließen müssen.
Für große Unternehmen sind im Rahmen der GRW Förderung in Mecklenburg-Vorpommern folgende Vorhaben förderfähig:
- Investitionen, die dem Errichten neuer Betriebsstätten dienen,
- Investitionen, die der Diversifizierung der Tätigkeit von Betriebsstätten dienen, in denen zuvor eine andere Tätigkeit ausgeübt wurde,
- Investitionen zum Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die schließen musste oder ohne diesen Erwerb hätte schließen müssen.
Eine lohnkostenbezogene GRW Förderung für Mecklenburg-Vorpommern wird nur in Ausnahmefällen gewährt.
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Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer