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Inhaltsverzeichnis
GRW Sachsen-Anhalt – Unternehmensförderung
Das Förderprogramm GRW, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaft“, ist ein Zuschussprogramm zur Stärkung strukturschwacher Regionen. Die Richtlinie des Förderprogramms GRW Sachsen-Anhalt umfasst die Maßnahmen, die im Standort Sachsen-Anhalt als förderfähig gelten. Grundsätzlich verfolgt die GRW Sachsen-Anhalt das Ziel, Unternehmen darin zu unterstützen, Ihre Organisation auszubauen, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende Dauerarbeitsplätze zu erhalten sowie insgesamt an Investitions- und Wirtschaftskraft zu gewinnen.
Weiter sollen durch das Förderprogramm GRW Sachsen-Anhalt regionale Unterschiede in der Wirtschaftskraft ausgeglichen werden, sodass das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in ganz Sachsen-Anhalt zunehmen kann. Durch die ansprechenden Investitionsanreize soll so die wirtschaftliche Attraktivität der Region gesteigert werden.
GRW Sachsen-Anhalt - Steckbrief
Zusammenfassung der wichtigsten Fakten:
- Sachsen-Anhalt ist in den größten Teilen ein C Fördergebiet
- Fördersätze von bis zu 40 % in C+ und bis zu 35 % in C-Fördergebieten
- hauptsächlich Förderung von Tourismus und dem verarbeitenden Gewerbe
- Förderungen von anderen Branchen bei mehr als 50 % des Umsatzes in mehr als 50 km Entfernung von der Betriebsstätte
- sachkostenbezogene oder personalkostenbezogene Förderung von Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung der Betriebsstätte (Erhöhung der Kapazitäten) und Vieles mehr
GRW Förderung Sachsen-Anhalt – Neuerungen
Die GRW Förderung in Sachsen-Anhalt basiert auf dem Bundeskoordinierungsrahmen, der regelmäßig neu für die begrenzte Förderperiode bestimmt wird. Für die neue Förderperiode 2022-2027 ist der neue Koordinierungsrahmen am 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Im Zuge der Anpassungen wurden auch die Fördergebiete neu geordnet und die Fördersätze sowie Fördervoraussetzungen neu definiert. Konkret steigen die Fördersätze im Rahmen der GRW Sachsen-Anhalt um 5 - 10 % für alle Unternehmensgrößen. Für welche Fördergebiete genau dies gilt, entnehmen Sie unserer GRW Karte für Sachsen-Anhalt:
Sie haben bei all den Neuerungen den Überblick verloren? Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf und stellen Sie uns Ihre Fragen rund um die GRW Sachsen-Anhalt.
Wer kann einen Antrag auf die Förderung durch GRW Sachsen-Anhalt stellen?
Wer kann einen Antrag auf die Förderung durch GRW Sachsen-Anhalt stellen?
Als förderberechtigt gelten Unternehmen (selbstständig oder unselbstständig) der gewerblichen Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt. Für die Förderung der GRW Sachsen-Anhalt müssen diese eine überwiegende Geschäftstätigkeit gemäß den in der Positivliste verzeichneten Gütern oder Leistungen bzw. mit überwiegend überregionalem Absatz vorweisen können.
Die Förderung des Tourismusgewerbes ist nur dann im Rahmen der GRW Sachsen-Anhalt möglich, wenn das Vorhaben im besonderen Landesinteresse steht und wenn das Vorhaben die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot grundsätzlich unterstützt. Um ein besonders Landesinteresse feststellen zu können, ist die Einreichung eines touristischen Konzepts notwendig, aus dem die überregionale Bedeutung des Vorhabens hervorgeht.
Neben der GRW Sachsen-Anhalt warten noch viele weitere Fördermittel der Bundesländer auf Sie und Ihre Vorhaben! Gemeinsam finden wir die Förderprogramme, die Ihre Vision bestmöglich unterstützen.
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Wie fallen Höhe und Konditionen der GRW Sachsen-Anhalt aus?
Die GRW Förderung für Sachsen-Anhalt erfolgt im Rahmen der für Sachsen-Anhalt beschlossenen Subventionswertobergrenzen. Ergänzende Subventionen für das Vorhaben (z. B. die Inanspruchnahme öffentlicher Darlehen, Bürgschaften oder Beteiligungen) werden angerechnet.
Die Höhe der Förderung aus der GRW Sachsen-Anhalt beläuft sich auf:
- in der Regel 35 % für Betriebsstätten kleiner Unternehmen
- in der Regel 25 % für Betriebsstätten mittlerer Unternehmen
- in der Regel 15 % für Betriebsstätten großer Unternehmen
des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens.
Für jegliche Vorhaben im Rahmen der GRW Sachsen-Anhalt sind außerdem folgende Besonderheiten zu berücksichtigen:
- Das Mindestinvestitionsvolumen der Vorhaben beläuft sich auf 30.000 EUR.
- Es ist sicherzustellen, dass durch die Vorhaben Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden.
- Bei sachkostenbezogenen Förderungen kommt es zu einer Kürzung des Fördersatzes um 2,5 %, wenn ein Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden keinen Struktureffekt erfüllt.
- Pro geschaffenem Dauerarbeitsplatz können bis zu 750.000 EUR und pro gesichertem Dauerarbeitsplatz bis zu 500.000 EUR zuwendungsfähigem Investitionsvolumen gefördert werden.
- Die Vorhabensdauer ist auf 36 Monate begrenzt.
Der Antrag ist bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt zu stellen. Das Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Eingang des Antrags von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt schriftlich bestätigt wurde.
Was unsere Kunden über uns sagen:
GRW Sachsen-Anhalt - Fördergebiete und Förderhöhe
Die GRW Förderung in Sachsen-Anhalt erfolgt im Rahmen der beschlossenen GRW Sachsen-Anhalt Landesrichtlinie.
Region | Art des Fördergebiets | Maximaler GRW Förderung für kleine/mittlere/ große Unternehmen |
Altmarkkreis Salzwedel | C | 35/25/15 Prozent |
Landkreis Anhalt-Bitterfeld | C | 35/25/15 Prozent |
Landkreis Börde | C | 35/25/15 Prozent |
Burgenlandkreis | C | 35/25/15 Prozent |
Kreisfreie Stadt Dessau-Roβlau | C | 35/25/15 Prozent |
Kreisfreie Stadt Halle (Saale) außer Wohngebiete: Heide-Nord, Südstadt, Silberhöhe | C D | 35/25/15 Prozent 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro |
Landkreis Harz | C | 35/25/15 Prozent |
Landkreis Jerichower Land | C | 35/25/15 Prozent |
Kreisfreie Stadt Magdeburg außer Bezirke: 102 Danziger Dorf, 121 NF West, 123 Birkenweila, 124 Meseberger Weg/Milchweg, 181 Junkerssiedlung, 182 Schäferbrunnen | C D | 35/25/15 Prozent 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro |
Landkreis Mansfeld-Südharz | C+ | 40/30/20 Prozent |
Saalekreis | C- | 30/20/10 Prozent |
Salzlandkreis | C | 35/25/15 Prozent |
Landkreis Stendal | C | 35/25/15 Prozent |
Landkreis Wittenberg | C | 35/25/15 Prozent |
Was gilt als förderfähiges Vorhaben im Rahmen der GRW Sachsen-Anhalt?
Gefördert werden:
- Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit dem Schaffen oder dem Sichern von Dauerarbeitsplätzen
- Lohnkosten für Arbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (vorausgesetzt, die Bruttolohnkosten bewegen sich zwischen mindestens 36.000 EUR und maximal 80.000 EUR pro Dauerarbeitsplatz pro Jahr, zuzüglich dem Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialausgaben)
Bei der Förderung von Sachanlageinvestitionen werden Arbeitsplätze, die durch Leiharbeitende, durch Mitarbeitende mit Werkverträgen oder durch geringfügig beschäftigte Mitarbeitende besetzte Arbeitsplätze (max. 450 EUR Monatseinkommen), bei der Bestimmung der zuwendungsfähigen Investitionskosten nicht berücksichtigt. Ausbildungsplätze hingegen werden innerhalb der GRW Sachsen-Anhalt mit Dauerarbeitsplätzen gleichgestellt.
Bei der Förderung von Lohnkosten besteht die Möglichkeit auf eine Folgeförderung erst, wenn die geförderten Arbeitsplätze der vorausgegangenen Förderung vollständig besetzt sind.
Grundsätzlich müssen mindestens 25 % der zuwendungsfähigen Finanzierungskosten beihilfefrei sein, d. h. sie müssen durch Eigenmittel oder Darlehen der Hausbank erbracht werden. Ist dieses Kriterium nicht erfüllt, verringert sich der Zuschuss der GRW Sachsen-Anhalt.
Die Experten der SubVentCon GmbH unterstützen Sie kompetent in der Entwicklung einer erfolgreichen Finanzierungsstrategie. In unsere Finanzierungsberatung für Unternehmen ermitteln wir den optimalen Weg das nötige Kapital für Ihre Vorhaben zu generieren.
Ihr Vorhaben wäre durch ein anderes Förderprogramm möglicherweise besser abgedeckt als mit der GRW Sachsen-Anhalt? Unser Fördermittel-Check zeigt Ihnen weitere Perspektiven auf!
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Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer