- mehr als 2000 Beratungen -
- mehr als 100 Mio. € Zuschüsse -
- mehr als 12 Jahre Erfahrung -
- erfolgsbasiertes Honorar -
- Beratungsförderung möglich -
- 99 % Erfolgsquote -
Inhaltsverzeichnis
Mit GRW Förderung Zuschüsse für Investitionen erhalten
Förderung GRW: Das Wichtigste in Kürze
- GRW = Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
- Zuschüsse für Unternehmensfinanzierung, Regionalförderung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Arbeit
- Durchgeführt wird die Gemeinschaftsaufgabe durch die Länder
- Der Förderrahmen wird durch den Bund mitgestaltet, der die Hälfte der Ausgaben trägt
- Festlegung von Fördergebieten nach Grad der Strukturschwäche
- Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen
- Im Jahr 2022 stehen insgesamt 918 Mio. EUR Bundesmittel für die GRW Förderung bereit
Aktuelles zur GRW Förderperiode 2022-2027
Die neue Fördergebietskarte für die GRW Förderprogramme 2022-2027
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Lassen Sie sich von uns beraten!
Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer
GRW Förderung – Zweck und Inhalt des Förderprogramms
GRW Förderung – Zweck und Inhalt des Förderprogramms
GRW Förderung – Wer? Wie? Was?
GRW Förderung – Wer? Wie? Was?
Wer ist antragsberechtigt für die GRW Förderung?
Wichtige Fördervoraussetzungen im Zusammenhang mit der GRW Förderung
Der Primäreffekt
- Ausbildungsplätze können dabei als Dauerarbeitsplätze verstanden und vollständig gefördert werden.
- Bei Leiharbeit nehmenden liegt das Ermessen bei den jeweiligen Ländern. Sie entscheiden individuell darüber, ob die Stelle als Dauerarbeitsplatz angerechnet wird.
- Teilzeitarbeitsplätze werden nach ihren jährlichen Arbeitsstunden im Verhältnis zur Anzahl der Arbeitsstunden der Vollzeitarbeitsplätze zeitanteilig berücksichtigt.
- Saisonarbeitskräfte sind dann zeitanteilig zu berücksichtigen, wenn ihre Arbeitsplätze während der Saisonzeit dauerhaft angeboten und besetzt werden.
- Bei Mehrschichtbetrieben kann die Zahl der Dauerarbeitsplätze grundsätzlich mit der Anzahl der entsprechenden Arbeitskräfte gleichgesetzt werden.
- Geringfügige Beschäftigte, Schüler, Praktikanten oder Werkstudenten zählen zu den Arbeitsplätzen, die nicht als Dauerarbeitsplatz anzurechnen sind.
- Investitionsvorhaben, die zur Hebung bzw. Stabilisierung der Beschäftigungssituation in Regionen mit ernst zu nehmenden Arbeitsmarktproblemen führen
- Investitionsvorhaben, die eine besondere Energieeffizienz nach sich ziehen
- Investitionsvorhaben, die die regionale Innovationskraft fördern
- Investitionsvorhaben, die im Zusammenhang mit einer Existenzgründung stehen
Wie wird im Rahmen der GRW Förderung gefördert?
- Die GRW Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der nicht rückzahlbare Zuschuss kann als Investitionskostenzuschuss oder als Personalkostenzuschuss gewährt werden. In welcher Art die GRW Förderung gewünscht wird, ist im GRW Antrag anzugeben. Die Höhe der Förderung hängt dabei vom Förderprojekt, vom Bundesland sowie vom Fördergebiet ab. Die Fördergebiete ergeben sich aus dem Grad der Strukturschwäche einer Region. Je nach Strukturschwäche werden sie in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, die mit Buchstaben versehen sind. Alle Regionalfördergebiete werden in sogenannten Fördergebietskarten dargestellt.
- Die Obergrenze des Bruttofördersatzes wird Betriebsstätten in besonders strukturschwachen C-Fördergebieten gewährt, da hier ein hoher Bedarf an Förderung festgestellt werden kann. Es handelt sich dabei um ehemalige A-Fördergebiete.
- Die erhöhten Fördersätze der GRW Förderung belaufen sich auf:
- 35 Prozent für kleine Unternehmen
- 25 Prozent für mittlere Unternehmen
- 15 Prozent für große Unternehmen
- Für C-Fördergebiete mit einem geringeren Bedarf an Förderung gelten folgende Fördersätze:
- 30 Prozent für kleine Unternehmen
- 20 Prozent für mittlere Unternehmen
- 10 Prozent für große Unternehmen
- Für Betriebsstätten in D-Fördergebieten gelten folgende Fördersätze:
- 20 Prozent für kleine Unternehmen
- 10 Prozent für mittlere Unternehmen
Was ist Gegenstand der GRW Förderung?
- Maßnahmen der Errichtung, des Ausbaus, der Umstellung oder grundlegenden Rationalisierung von Gewerbebetrieben (investive Förderung der gewerblichen Wirtschaft).
- Maßnahmen der Infrastruktur, wenn diese unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaftskraft erforderlich sind (investive Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur).
- Maßnahmen, die der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, der regionalen Flankierung von Strukturproblemen oder der allgemeinen Unterstützung von regionalen Aktivitäten dienen und unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaftskraft erforderlich sind.
- Maßnahmen zur Evaluierung der Maßnahmen sowie begleitende regionalpolitische Forschung.
- Errichtungsinvestitionen
- Erweiterungsinvestitionen
- der Diversifizierung der Produktion
- der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- dem Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Investitionen, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen hinaus für den Umweltschutz aktiv zu werden oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
- Errichtungsinvestitionen
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- dem Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen und sofern eine Tätigkeit in der Betriebsstätte ausgeübt wird, die nicht der zuvor ausgeführten Tätigkeit gleicht
- Investitionen, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen hinaus für den Umweltschutz aktiv zu werden oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
- lohnkostenbezogenen Zuschüssen für neue Arbeitsplätze
Wo wird mittels der GRW Förderung gefördert? Welche Regionen sind förderfähig?
- prädefinierte C-Fördergebiete
- prädefinierte C-Fördergebiete mit Grenzzuschlag
- nicht prädefinierte C-Fördergebiete
- nicht prädefinierte C-Fördergebiete mit teilweise ausgenommenen Städten oder Gemeinden
- D-Fördergebiete
- D-Fördergebiete mit teilweise ausgenommenen Städten oder Gemeinden
- Teilweise nicht prädefinierten C- und teilweise nicht prädefinierten D-Fördergebieten
- Nicht förderfähigen Gebieten
- C-Fördergebiete
- C-Fördergebiete mit Grenzzuschlag
- D-Fördergebiete
- teilweise C-Fördergebiet, teilweise D-Fördergebiet
- teilweise C-Fördergebiet mit Grenzzuschlag, teilweise D-Fördergebiet
- teilweise C-Fördergebiet, teilweise D-Fördergebiet, teilweise kein Fördergebiet
- teilweise D-Fördergebiet, teilweise kein Fördergebiet
- kein Fördergebiet
- die neuen Bundesländer (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen),
- Teile von Nord-, Südwest- und Westdeutschland (verstärkt das Ruhrgebiet)
- und die bayerische Grenzregion zu Tschechien
Antragstellung und Vorhabensbeschreibung
Abwicklung, Auszahlung und Verwendungsnachweis
Für die Abwicklung der GRW-Förderung müssen Sie einen Auszahlungsantrag erstellen, Ausgabennachweise führen und einen Verwendungsnachweis erstellen. Die entsprechenden Formulare werden Ihnen vom Fördermittelgeber als PDF zur Verfügung gestellt. Die Ausgaben, die Sie für Ihre Weiterbildung getätigt haben, müssen Sie in dem Verwendungsnachweis angeben. Dieser wird in der Regel vom Fördermittelgeber zur Verfügung gestellt. In dem Nachweis müssen Sie alle Kostenarten aufführen, die im Zusammenhang mit Ihrem Vorhaben angefallen sind. Dazu gehören unter anderem:
- Planungskosten
- Kosten von Bau oder Umbaumaßnahmen
- Installationskosten
- Anschaffungskosten Maschinen und Anlagen
- Kosten für aktivierbare Software (z. B. Lizenzen) usw.
Für die Abwicklung der GRW-Förderung müssen Sie einen Auszahlungsantrag erstellen, Ausgabennachweise führen und einen Verwendungsnachweis erstellen. Die entsprechenden Formulare werden Ihnen vom Fördermittelgeber als PDF zur Verfügung gestellt. Die Verwendungsnachweis-Pflicht besteht für jede einzelne Förderzusage. Das heißt, wer Geld vom Staat bekommt, muss nachweisen, dass er die Mittel auch für den vorgesehenen Zweck eingesetzt hat. Die Pflicht trifft sowohl Haushalte als auch Kommunen und Unternehmen.
Der Verwendungsnachweis ist eine Bescheinigung des endgültigen Einsatzes der Fördermittel und somit die Grundlage für die Abrechnung der tatsächlich in Anspruch genommenen Mittel. Zu den Unterlagen, die Sie bei der Erstellung Ihres Antrags auf Auszahlung vorlegen müssen, gehört neben dem ausgefüllten und unterschriebenem Formular "Auszahlungsantrag“ auch der "Verwendungsnachweis". Dieser Nachweis muss spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projekts (Förderzeitraum plus maximal drei weitere Monate) vorgelegt werden. Der Verwendungsnachweis ist erst nach Beendigung des Vorhabens einzureichen und bildet somit das Abschlussformular des Förderprojektes. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung sämtlicher Formulare, sodass Sie bestmöglich gefördert werden.
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Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer