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Finanzierungs- und Fördermittelberatung
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    GRW Förderung - Zuschüsse für Investitionen
    in strukturschwachen Regionen Deutschlands

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Inhaltsverzeichnis

Mit ​GRW Förderung Zuschüsse für Investitionen erhalten

Hinter der Abkürzung GRW Förderung verbirgt sich das Förderprogramm der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Sie gilt als zentrales Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland und greift bundesweit für Betriebsstätten in strukturschwachen Regionen. Ziel der GRW Förderung ist es, Standortnachteile durch die Förderung von Investitionen auszugleichen und so die Erhöhung von Beschäftigung und Einkommen zu erreichen. Dem übergeordnet ist die Idee, mit dem GRW Förderprogramm für Deutschland durch Investitionsvorhaben in Unternehmen gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land zu schaffen. Um die Verbesserung der örtlichen Wirtschaftsstruktur erfolgreich meistern zu können, beteiligen sich Bund und Länder gemeinschaftlich an den Maßnahmen dieser Aufgabe. Die gesetzliche Grundlage für die GRW Förderung findet sich im Bundeskoordinierungsrahmen. Dieser stellt den Handlungsrahmen für die jeweiligen Landesrichtlinien der GRW Förderung bereit.

Förderung GRW: Das ​Wichtigste in Kürze

  • GRW = Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
  • Zuschüsse für Unternehmensfinanzierung, Regionalförderung, Infrastruktur, Smart Cities & Regionen, Arbeit
  • Durchgeführt wird die Gemeinschaftsaufgabe durch die Länder
  • Der Förderrahmen wird durch den Bund mitgestaltet, der die Hälfte der Ausgaben trägt
  • Festlegung von Fördergebieten nach Grad der Strukturschwäche
  • Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen
  • Im Jahr 2022 stehen insgesamt 918 Mio. EUR Bundesmittel für die GRW Förderung bereit

​Aktuelles zur GRW Förderperiode 2022-2027

Für die Förderperiode 2022-2027 wurden Änderungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) umgesetzt. Hierzu wurde der Koordinierungsrahmen der GRW Förderung angepasst. Des Weiteren wurden aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung die GRW Fördergebiete neu festgelegt. Die neue GRW Fördergebietskarte zeigt die aktuellen C-, D- und Sonderfördergebiete auf.

Im Zuge der Anpassung der Fördergebiete wurden auch die GRW Fördersätze angepasst. Die Zuschüsse der GRW Förderung liegen nun für kleine Unternehmen zwischen 20 Prozent und 40 Prozent, für mittlere Unternehmen zwischen 10 Prozent und 30 Prozent und für große Unternehmen zwischen 0 Prozent und 20 Prozent in Abhängigkeit von der Art des Fördergebietes.

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Die neue ​Fördergebietskarte für die GRW Förderprogramme 2022-2027

Die Fördergebietskarte dient dazu, Interessenten an den GRW Förderprogrammen der jeweiligen Bundesländer schnell und übersichtlich aufzuzeigen, in welches Fördergebiet ihre Betriebsstätte fällt und mit welchen Fördersätzen es gefördert wird. Die Fördergebietskarte wird regelmäßig, entsprechend den Förderperioden, alle fünf bis sieben Jahre aktualisiert und angepasst. So gibt es für das Jahr 2022 eine neue Fördergebietskarte.

Die Fördergebietskarte für den Zeitraum 2022-2027 zeigt beispielsweise, dass künftige Regionalförderungen in bestimmten Gebieten entfallen.  Dass sich die Wirtschaft und die Lebensbedingungen in diesem Gebiet in den letzten Jahren positiv entwickelt haben, spricht für den Erfolg der GRW Förderung. Rund 30 Kommunen, kreisfreie Städte und Gemeinden, die vorher nicht als strukturschwach galten, dürfen sich hingegen ab 2022 über Regionalförderungen freuen. In den neuen Bundesländern ist nahezu lückenlos eine GRW Förderung möglich. Der überwiegende Anteil der Orte fällt dabei unter die C-Fördergebiete. Da viele Regionen der neuen Bundesländer unmittelbar an Polen oder Tschechien angrenzen, wird dort entsprechend ein Grenzzuschlag gewährt. Nur einzelne Regionen Berlins sind als „teilweise kein Fördergebiet“ kategorisiert.

In welches Fördergebiet eine Region fällt, errechnet sich unter anderem am Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) und der Arbeitslosenquote. Um als besonders strukturschwaches C-Fördergebiet zu gelten, darf ein BIP von höchstens 100 Prozent des Durchschnitts der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht überschritten oder eine Arbeitslosenquote von mindestens 100 Prozent des Durchschnitts der Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht unterschritten werden. Wird der BIP überschritten oder die Arbeitslosenquote unterschritten, so gelten bereits andere Förderhöchstsätze. Außerdem kann ein Bevölkerungsrückgang dafür sorgen, dass der Höchstfördersatz der GRW Förderung um 5 Prozentpunkte angehoben wird. 

Sie möchten wissen, in welches Fördergebiet Ihre Betriebsstätte fällt und welche Möglichkeiten sich daraus für Sie ergeben? Treten Sie gleich in Kontakt zu uns und profitieren Sie von der Expertise und langjährigen Erfahrung unserer Fördermittelberater! 


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Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

GRW Förderung – Zweck und Inhalt des ​Förderprogramms

Die GRW Förderung beabsichtigt Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft für Betriebsstätten in strukturschwachen Regionen, so zu fördern, dass die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft nachhaltig gestärkt wird. Durch den gezielten Fokus auf strukturschwache Regionen sollen, mit Hilfe die landesspeziefischen Förderprogramme, deutschlandweit gleichwertige Lebensverhältnisse geschaffen und der Wohlstand sowie das wirtschaftliche Wachstum des Landes gesichert werden. Über die Mittel der Förderung GRW sollen des Weiteren die Chancengerechtigkeit, die Teilhabe an einem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt und die ausgewogene Raumentwicklung im gesamten Land vorangetrieben werden. Aus den Bemühungen der GRW Förderung soll schließlich eine ausgewogene Arbeitsmarkt-, Einkommens- sowie Sozialstruktur resultieren. Auf diese Weise kann dem Strukturwandel gekonnt begegnet werden und Unternehmen profitieren von den guten Bedingungen für ihren Fortbestand, ihr Wachstum sowie ihre Innovations- und Investitionstätigkeiten. Mit dem besonderen Augenmerk auf die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen soll die GRW Förderung außerdem für langfristige und qualifizierte Beschäftigungsverhältnisse sorgen, den Arbeitsmarkt stabilisieren und so die regionale Wirtschaftsstruktur stärken.

Inhaltlich konzentrieren sich die Förderschwerpunkte vor allem auf die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Diese sollen besonders in Investitionen in Technologie-, Innovations- und Existenzgründungsvorhaben gefördert werden. In diesem Zusammenhang verringert die GRW Förderung die Kosten für den Aufbau eines modernen, zeitgemäßen Produktionsprozesses. In Verbindung mit der gezielten Unterstützung des Technologietransfers z. B. durch die Clusterförderung oder die Förderung wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, werden innovative Vorhaben und damit die innovative Basis der Region gestärkt. 

Ein weiterer Fokus liegt auf der Unterstützung der ländlichen Räume. Grundsätzlich berücksichtigt die GRW Förderung städtische und ländliche Regionen gleichermaßen. Allerdings unterscheiden sich hier die jeweiligen Herausforderungen. So fällt es in ländlichen Räumen besonders schwer, Produktivkapital sowie Arbeitsplätze zu generieren und Mitarbeiter dauerhaft zu binden. Um dem zu begegnen, müssen beispielsweise wohnortnahe Arbeitsplätze im ländlichen Raum geschaffen und gesichert werden. Die GRW Förderung zielt daher unter anderem darauf ab, die Vernetzung zwischen dem ländlichen Raum, Unterzentren und Städten weiter auszubauen und zu verstärken.

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GRW ​Förderung – Wer? Wie? Was?

Die Fördermöglichkeiten der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sind breit gefächert. Folgende Antworten auf typische Fragen sollen einen allgemeinen Überblick über die individuellen Förderprogramme der einzelnen Bundesländer verschaffen:

Wer ist antragsberechtigt für die GRW Förderung?

Grundsätzlich sind sämtliche öffentlichen Einrichtungen, Kommunen und Unternehmen in strukturschwachen Regionen Deutschlands förderberechtigt. Je nach konkretem Vorhaben und Bundesland wird hier an späterer Stelle eingegrenzt. KMU in einer strukturschwachen Region können dabei besonders von der Antragstellung der GRW Förderung profitieren und den hohen Fördersatz erhalten.

Darüber hinaus müssen für die Antragsberechtigung für die GRW Förderung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Wichtige Fördervoraussetzungen im Zusammenhang mit der GRW Förderung


Der Primäreffekt

Zunächst einmal muss der Primäreffekt in vollem Umfang für die erfolgreiche GRW Förderung erfüllt werden. Der Primäreffekt wird dann erfüllt, wenn ein Investitionsvorhaben dazu führt, zusätzliche Einkommensquellen zu generieren und somit das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und dauerhaft maßgeblich zu erhöhen. Nur wenn der Primäreffekt erfüllt ist, gilt das Investitionsvorhaben als förderfähig.

So gilt der Primäreffekt als erfüllt, wenn das Unternehmen überregional Absätze (mehr als 50 Prozent des Umsatzes in mehr als 50 km Entfernung von der Betriebsstätte) erwirtschaftet oder die Branche des Unternehmens auf der Positivliste der Landesrichtlinie geführt wird. Demnach muss das Unternehmen Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden und in der Positivliste aufgeführt sind. 

Steht die Branche des Unternehmens nicht auf der Positivliste, kann ein Unternehmen den sogenannten „Einzelfallnachweis“ für die GRW Förderung vorlegen, der nachweist, dass die Güter oder erbrachten Leistungen tatsächlich mehrheitlich, also mehr als 50 Prozent des Umsatzes, überregional, also außerhalb eines Radius von 50 km Entfernung, abgesetzt werden.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über eine begründete Prognose darzulegen, dass davon auszugehen ist, dass nach der Umsetzung des Investitionsvorhabens die Güter oder erbrachten Leistungen überwiegend überregional abgesetzt* werden. Der entsprechende Nachweis ist spätestens 3 Jahre nach Abschluss des Projekts vorzulegen.

Der Anreizeffekt
Damit die GRW Förderung bewilligt wird, darf das zu fördernde Vorhaben nicht begonnen werden, ehe die schriftliche Antragstellung erfolgt ist. Erst nachdem der Beihilfeempfänger einen schriftlichen Antrag gestellt und eine schriftliche Eingangsbestätigung mit dem Hinweis, dass mit dem Vorhaben gestartet werden kann, erhalten hat, gilt das Kriterium des Anreizeffektes als erfüllt und das Vorhaben kann auf eigenes Risiko begonnen werden.

Der Arbeitsplatzeffekt
Der sogenannte Arbeitsplatzeffekt gilt im Sinne der GRW Förderung als erfüllt, wenn mithilfe des Investitionsvorhabens neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene Dauerarbeitsplätze gesichert werden. Ein Dauerarbeitsplatz ist dabei definiert als Arbeitsplatz, der von vornherein auf Dauer angelegt ist und in seiner Dauer mindestens die Dauer der Zweckbindungsfrist umfasst. Die Anzahl der Dauerarbeitsplätze lässt sich dabei aus der Anzahl der Beschäftigten, deren Arbeitsplätze regelmäßig und dauerhaft besetzt sind, ableiten. Die Zahl der Dauerarbeitsplätze kann als Zahl der Vollzeitäquivalente verstanden werden.

  • Ausbildungsplätze können dabei als Dauerarbeitsplätze verstanden und vollständig gefördert werden. 
  • Bei Leiharbeit nehmenden liegt das Ermessen bei den jeweiligen Ländern. Sie entscheiden individuell darüber, ob die Stelle als Dauerarbeitsplatz angerechnet wird. 
  • Teilzeitarbeitsplätze werden nach ihren jährlichen Arbeitsstunden im Verhältnis zur Anzahl der Arbeitsstunden der Vollzeitarbeitsplätze zeitanteilig berücksichtigt.
  • Saisonarbeitskräfte sind dann zeitanteilig zu berücksichtigen, wenn ihre Arbeitsplätze während der Saisonzeit dauerhaft angeboten und besetzt werden.
  • Bei Mehrschichtbetrieben kann die Zahl der Dauerarbeitsplätze grundsätzlich mit der Anzahl der entsprechenden Arbeitskräfte gleichgesetzt werden.
  • Geringfügige Beschäftigte, Schüler, Praktikanten oder Werkstudenten zählen zu den Arbeitsplätzen, die nicht als Dauerarbeitsplatz anzurechnen sind.

Über sogenannte Verwendungsnachweiskontrollen wird der Arbeitsplatzeffekt innerhalb fünf Jahren (Zweckbindungsfrist) nach Abschluss des Investitionsvorhabens geprüft, um den nachhaltigen Erfolg der GRW Förderung zu messen.

Das Abschreibungskriterium - Besondere Anstrengungen bezüglich des Investitionsvolumens
Das Abschreibungskriterium beschreibt die Mindesthöhe des Investitionsvolumens, in der Relation zu den Abschreibungen der letzten drei Geschäftsjahren. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss das Investitionsvolumen die durchschnittlichen Abschreibungen (ohne Sonderabschreibungen) der letzten drei Geschäftsjahre um mindestens 50 Prozent überschreiten. Ersatzweise kann die Anzahl der Dauerarbeitsplätze in der geförderten Betriebsstätte um wenigstens 10 Prozent erhöht werden. Dabei können Ausbildungsplätze wie Dauerarbeitsplätze bewertet werden.

Die Struktureffekte
Besondere Struktureffekte können im Rahmen der GRW Förderung dazu führen, dass höhere Fördersätze bzw. der höchstmögliche Fördersatz gewährt werden. Mithilfe der Struktureffekte kann jedes Bundesland einen zusätzlichen Förderschwerpunkt setzen und Unternehmen dazu anregen, einer bundeslandspezifischen Herausforderung zu begegnen. Unter die besonderen Struktureffekte fallen demnach Vorhaben, die in besonderer Weise geeignet sind, quantitativen sowie qualitativen Defiziten der Wirtschaftsstruktur und des Arbeitsplatzangebotes im jeweiligen Fördergebiet entgegenzuwirken. Beispiele für konkrete Struktureffekte im Rahmen der GRW Förderung sind: 
  • Investitionsvorhaben, die zur Hebung bzw. Stabilisierung der Beschäftigungssituation in     Regionen mit ernst zu nehmenden Arbeitsmarktproblemen führen
  • Investitionsvorhaben, die eine besondere Energieeffizienz nach sich ziehen
  • Investitionsvorhaben, die die regionale Innovationskraft fördern
  • Investitionsvorhaben, die im Zusammenhang mit einer Existenzgründung stehen

Die Positivliste
Die Positivliste umfasst alle Güter sowie Leistungen, die von Unternehmen hergestellt, bearbeitet oder erbracht werden können, die als förderfähig bewertet werden. Stellt eine Betriebsstätte vorwiegend ein oder mehrere der in der Positivliste aufgelisteten Güter/Leistungen bereit, ist der Primäreffekt in der Regel erfüllt. Die GRW Förderung kann hier also grundsätzlich erfolgen.

Wie wird im Rahmen der GRW Förderung gefördert?

  • Die GRW Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der nicht rückzahlbare Zuschuss kann als Investitionskostenzuschuss oder als Personalkostenzuschuss gewährt werden. In welcher Art die GRW Förderung gewünscht wird, ist im GRW Antrag anzugeben. Die Höhe der Förderung hängt dabei vom Förderprojekt, vom Bundesland sowie vom Fördergebiet ab. Die Fördergebiete ergeben sich aus dem Grad der Strukturschwäche einer Region. Je nach Strukturschwäche werden sie in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, die mit Buchstaben versehen sind. Alle Regionalfördergebiete werden in sogenannten Fördergebietskarten dargestellt.
  • Die Obergrenze des Bruttofördersatzes wird Betriebsstätten in besonders strukturschwachen C-Fördergebieten gewährt, da hier ein hoher Bedarf an Förderung festgestellt werden kann. Es handelt sich dabei um ehemalige A-Fördergebiete. 
  • Die erhöhten Fördersätze der GRW Förderung belaufen sich auf: 
  • 35 Prozent für kleine Unternehmen
  • 25 Prozent für mittlere Unternehmen
  • 15 Prozent für große Unternehmen
  • Für C-Fördergebiete mit einem geringeren Bedarf an Förderung gelten folgende Fördersätze: 
  • 30 Prozent für kleine Unternehmen
  • 20 Prozent für mittlere Unternehmen
  • 10 Prozent für große Unternehmen
  • Für Betriebsstätten in D-Fördergebieten gelten folgende Fördersätze: 
  • 20 Prozent für kleine Unternehmen
  • 10 Prozent für mittlere Unternehmen

Ausnahmen stellen Infrastrukturmaßnahmen durch Gemeinden oder Kommunen sowie anderen staatlichen oder teilstaatlichen Einrichtungen dar. Diese können mit bis zu 60 Prozent Förderung unterstützt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen qualifizieren sich diese sogar für eine GRW Förderung in Höhe von bis zu 95 Prozent.

Was ist Gegenstand der GRW Förderung?

Die GRW Förderung verfolgt das Ziel, Investitionen in einzelnen Regionen Deutschlands durch die landesspezifischen Förderprogramme zu fördern, um zusätzliche Wirtschaftskraft und Einkommen innerhalb dieses Gebiets zu genieren. Indem strukturschwache Gebiete systematisch unterstützt und gestärkt werden, sollen wirtschaftliche Differenzen zwischen den Regionen ausgeglichen werden.

Als förderfähig im Rahmen der GRW Förderung gelten daher folgende Maßnahmen:
  • Maßnahmen der Errichtung, des Ausbaus, der Umstellung oder grundlegenden Rationalisierung von Gewerbebetrieben (investive Förderung der gewerblichen Wirtschaft).
  • Maßnahmen der Infrastruktur, wenn diese unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaftskraft erforderlich sind (investive Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur).
  • Maßnahmen, die der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, der regionalen Flankierung von Strukturproblemen oder der allgemeinen Unterstützung von regionalen Aktivitäten dienen und unmittelbar für die Entwicklung der regionalen Wirtschaftskraft erforderlich sind.
  • Maßnahmen zur Evaluierung der Maßnahmen sowie begleitende regionalpolitische Forschung.

Konkret ergeben sich für die GRW Förderung folgende förderfähigen Themen

Für kleine und mittlere Unternehmen: 
  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen
  • der Diversifizierung der Produktion
  • der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses
  • dem Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
  • Investitionen, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen hinaus für den Umweltschutz aktiv zu werden oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

Für große Unternehmen:
  • Errichtungsinvestitionen
  • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
  • dem Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen und sofern eine Tätigkeit in der Betriebsstätte ausgeübt wird, die nicht der zuvor ausgeführten Tätigkeit gleicht
  • Investitionen, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen hinaus für den Umweltschutz aktiv zu werden oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
  • lohnkostenbezogenen Zuschüssen für neue Arbeitsplätze

Auch Ersatzinvestitionen lassen sich beispielsweise durch eine GRW Förderung bezuschussen, wenn die neuen Anlagen deutlich effizienter arbeiten (höherer Output bei geringerem Input).

Zu den besonders förderungswürdigen Vorhaben zählen Projekte, die einen überregionalen Absatz von Waren und Dienstleistungen zum Ziel haben und der Region auf diese Weise langfristig neue Einkommensquellen eröffnen sowie Dauerarbeitsplätze schaffen oder sichern.

Wo wird mittels der GRW Förderung gefördert? Welche Regionen sind förderfähig?

Um zu bestimmen, wie die GRW Förderung gewährt wird, wird die Regionalbeihilfeleitlinie als Grundlage herangezogen und als individuelle Förderprogramme in der jeweiligen Region implementiert. Daraus werden die beihilferechtlich definierten Fördergebiete abgeleitet. In welche Kategorie eine Region fällt, entscheidet sich basierend darauf, wie „strukturschwach“ die Region im Vergleich zu den anderen Regionen ist. Ausschlaggebend für die Einordnung sind die Wirtschaftskraft, der Arbeitsmarkt, die Infrastruktur und die Demografie eines Gebietes. Dafür relevante Kennzahlen sind die regionale Produktivität (BIP je Erwerbstätigen), die durchschnittliche Unterbeschäftigtenquote, die Entwicklung der Zahl der Erwerbstätigen und der sog. Infrastrukturindikator. Dabei kann es auch innerhalb einer Stadt, einer Region oder einer Gemeinde zu graduellen Unterschieden in der Art und Höhe der GRW Förderung kommen. Um zu erfahren, welche GRW Förderung im Einzelfall gewährt werden kann, ist das genaue Fördergebiet über die Postleitzahl zu bestimmen. Die festgelegten Fördergebiete werden in regelmäßigen Abständen auf ihre aktuelle Strukturschwäche geprüft. Auf diese Weise soll nicht nur der Erfolg der GRW Förderung gemessen werden, sondern es wird auch erhoben, ob zuvor stärkere Regionen im Standortwettbewerb zurückfallen. Dementsprechend können die zugewiesenen Fördergebiete in der neuen Förderperiode angepasst werden. Ursprünglich wurden die verschiedenen Regionen eingeordnet in:

  • prädefinierte C-Fördergebiete
  • prädefinierte C-Fördergebiete mit Grenzzuschlag
  • nicht prädefinierte C-Fördergebiete
  • nicht prädefinierte C-Fördergebiete mit teilweise ausgenommenen Städten oder Gemeinden
  • D-Fördergebiete
  • D-Fördergebiete mit teilweise ausgenommenen Städten oder Gemeinden
  • Teilweise nicht prädefinierten C- und teilweise nicht prädefinierten D-Fördergebieten
  • Nicht förderfähigen Gebieten

Seit der neuen Förderperiode 2022-27 gilt folgende Kategorisierung für die GRW Förderung: 

  • C-Fördergebiete
  • C-Fördergebiete mit Grenzzuschlag
  • D-Fördergebiete
  • teilweise C-Fördergebiet, teilweise D-Fördergebiet
  • teilweise C-Fördergebiet mit Grenzzuschlag, teilweise D-Fördergebiet
  • teilweise C-Fördergebiet, teilweise D-Fördergebiet, teilweise kein Fördergebiet
  • teilweise D-Fördergebiet, teilweise kein Fördergebiet
  • kein Fördergebiet

Im Förderzeitraum 2022 bis 2027 werden dementsprechend vor allem
  • die neuen Bundesländer (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen),
  • Teile von Nord-, Südwest- und Westdeutschland (verstärkt das Ruhrgebiet)
  • und die bayerische Grenzregion zu Tschechien

mithilfe der GRW Förderung unterstützt.

Im Rahmen der GRW Förderung erfolgt wie oben dargestellt die Unterscheidung in C- und D-Fördergebiete. Dabei definieren sich die einzelnen Fördergebiete wie folgt:

GRW Förderung für C-Gebiete
Die C-Gebiete umfassen ehemalige A-Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte sowie Gebiete, in denen der BIP unter dem EU-Durchschnitt liegt und die Arbeitslosenquote mindestens 100 Prozent des nationalen Durchschnitts beträgt. In der neuen Förderperiode 2022-2027 darf Deutschland für 18,1 Prozent der Bevölkerung C-Fördergebiete aufweisen, um den begrenzten C-Gebietsplafond optimal ausschöpfen zu können.

GRW Förderung für D-Gebiete
Die D-Gebiete gelten im Rahmen der GRW Förderung zu den wirtschaftlich stärksten Regionen Deutschlands. Investitionen der gewerblichen Wirtschaft können in diesen Gebieten nur eingeschränkt oder mit geringer Förderintensität unterstützt werden. Trotzdem erfolgt auch hier die regelmäßige Überprüfung der Kriterien für Strukturschwäche.

GRW Förderung in Gebieten mit Grenzaufschlag
Grenzt das zu fördernde Gebiet an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien, ist ein Grenzzuschlag möglich. Die GRW Förderung darf so angehoben werden, dass die Differenz zwischen der Beihilfehöhe der beiden Gebiete nicht mehr als 15 Prozentpunkte beträgt.

GRW Förderung in besonders förderwürdigen Gebieten mit Aufschlag
Herrscht in einem Fördergebiet eine besonders ungünstige demographische Entwicklung, darf hier ein Aufschlag in Höhe von 5 Prozentpunkten gewährt werden. Außerdem qualifizieren sich ausgewählte Investitionen in volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige Vorhaben sowie Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur für Aufschläge der GRW Förderung.

​Antragstellung und Vorhabensbeschreibung

Der Antrag auf eine GRW Förderung ist bei den jeweils zuständigen Stellen des Bundeslandes zu stellen, in dem sich die avisierte Betriebsstätte befindet. Dabei handelt es sich um die zuständigen Ministerien sowie Banken, wie z. B. Aufbau- oder Investitionsbanken. Sämtliche Formulare für den Antrag werden durch den Fördermittelgeber als PDF zur Verfügung gestellt. Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, damit Sie bestmöglich gefördert werden. Neben den Formularen spielt für den Antrag auch die Vorhabensbeschreibung eine wesentliche Rolle. Damit Ihr Antrag bewilligt und Vorhaben gefördert wird, sollte aus Ihrer Vorhabensbeschreibung deutlich hervorgehen, dass die geplanten Maßnahmen nachhaltig zur Wirtschaft der Region beitragen. Die Herausforderung dabei besteht darin, den für Ihr Vorhaben relevanten Ansprechpartner zu finden und eine stichhaltige Vorhabensbeschreibung zu formulieren, deren Ergebnisse nachvollziehbar und messbar zu wirtschaftlichem Erfolg in der Region verhelfen. Unsere Experten führen Sie gekonnt durch die möglichen Fördermittel der Bundesländer und erstellen gemeinsam mit Ihnen eine Vorhabensbeschreibung, die allen Anforderungen gerecht wird. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Vorhabensbeschreibung sowie sämtlicher wesentlicher Formulare für Ihren Antrag, für Ihre Betriebsstätte. Der Bewilligung Ihrer GRW Förderung steht somit nichts mehr im Weg!

​Abwicklung, Auszahlung und Verwendungsnachweis

Für die Abwicklung der GRW-Förderung müssen Sie einen Auszahlungsantrag erstellen, Ausgabennachweise führen und einen Verwendungsnachweis erstellen. Die entsprechenden Formulare werden Ihnen vom Fördermittelgeber als PDF zur Verfügung gestellt. Die Ausgaben, die Sie für Ihre Weiterbildung getätigt haben, müssen Sie in dem Verwendungsnachweis angeben. Dieser wird in der Regel vom Fördermittelgeber zur Verfügung gestellt. In dem Nachweis müssen Sie alle Kostenarten aufführen, die im Zusammenhang mit Ihrem Vorhaben angefallen sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Planungskosten
  • Kosten von Bau oder Umbaumaßnahmen
  • Installationskosten
  • Anschaffungskosten Maschinen und Anlagen
  • Kosten für aktivierbare Software (z. B. Lizenzen) usw.

Für die Abwicklung der GRW-Förderung müssen Sie einen Auszahlungsantrag erstellen, Ausgabennachweise führen und einen Verwendungsnachweis erstellen. Die entsprechenden Formulare werden Ihnen vom Fördermittelgeber als PDF zur Verfügung gestellt. Die Verwendungsnachweis-Pflicht besteht für jede einzelne Förderzusage. Das heißt, wer Geld vom Staat bekommt, muss nachweisen, dass er die Mittel auch für den vorgesehenen Zweck eingesetzt hat. Die Pflicht trifft sowohl Haushalte als auch Kommunen und Unternehmen.


Der Verwendungsnachweis ist eine Bescheinigung des endgültigen Einsatzes der Fördermittel und somit die Grundlage für die Abrechnung der tatsächlich in Anspruch genommenen Mittel. Zu den Unterlagen, die Sie bei der Erstellung Ihres Antrags auf Auszahlung vorlegen müssen, gehört neben dem ausgefüllten und unterschriebenem Formular "Auszahlungsantrag“ auch der "Verwendungsnachweis". Dieser Nachweis muss spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projekts (Förderzeitraum plus maximal drei weitere Monate) vorgelegt werden. Der Verwendungsnachweis ist erst nach Beendigung des Vorhabens einzureichen und bildet somit das Abschlussformular des Förderprojektes. Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung sämtlicher Formulare, sodass Sie bestmöglich gefördert werden.

Was unsere Kunden über uns sagen:

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Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

​Alternativen zur GRW Förderung

Sollte Ihre Betriebsstätte oder Ihr Vorhaben sich nicht für die GRW Förderung qualifizieren, so bieten Bund und Länder auch außerhalb der GRW interessante Förderprogramme für verschiedene Themenfelder an. Beispielsweise existieren spannende Förderalternativen im Bereich der Energieeffizienz, der Infrastruktur und den einzelbetrieblichen Investitionen. Auch bei Programmen, die nicht unter die GRW Förderung fallen, müssen bestimmte Voraussetzungen für die erfolgreiche Bewilligung erfüllt werden. Oft müssen allerdings keine Arbeitsplätze geschaffen werden. Je nach Vorhaben kann es daher sinnvoll sein, sich über sämtliche Fördermöglichkeiten zu informieren, bevor Sie eine GRW Förderung beantragen. Unter Erfüllung bestimmter Kriterien lassen sich auch mehrere Programme miteinander kombinieren. Mithilfe eines erfahrenen Experten erhalten Sie einen umfassenden Überblick über Ihre Möglichkeiten und geschickte Handgriffe, die Ihren wirtschaftlichen Erfolg in der bestmöglichen Förderintensität unterstützen.

Für unsere ganzheitliche Expertise rund um die GRW Förderung ziehen wir unter anderem auch Bewilligungs- und Verwendungsnachweisstatistiken für Sie heran. Bewilligungsstatistiken werden von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt und geben Auskunft über sämtliche erteilte Bewilligungsbescheide. Als Beitrag zur Vollzugskontrolle wird auf Grundlage des Datenbestands unter anderem geprüft, ob alle Förderregeln eingehalten wurden. Aufbauend darauf wird eine Statistik über die bewilligten Anträge und Förderfälle erstellt, die Aussagen über die geplante Mittelverwendung, die geförderten Investitionen und Arbeitsplätze zulassen.

Zusätzlich führt das BAFA eine weitere Statistik basierend auf den Ergebnissen der von den jeweiligen Bundesländern durchzuführenden Verwendungsnachweiskontrollen, die sog. Verwendungsnachweisstatistik. Hintergrund dafür ist, dass die bewilligten Förderprojekte nicht immer im ursprünglich geplanten Umfang erfolgen und die Bewilligungsdaten daher nicht vollständig mit den tatsächlichen Förderergebnissen übereinstimmen. Aus dieser Statistik können Rückschlüsse auf die tatsächlich verausgabten Mittel der GRW Förderung, das tatsächliche Investitionsvolumen und die tatsächlichen Arbeitsplatzeffekte gezogen werden. Insgesamt offenbaren diese beiden Statistiken nicht nur Einblicke in die Vorhaben, Kriterien und Voraussetzungen, die besonders erfolgversprechend sind, sondern auch in das tatsächlich messbare Ausmaß der Erfolge, die durch die GRW Förderung möglich sind.

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Wir von der SubVentCon Fördermittelberatung wissen um die Schwierigkeiten, sich im Fördermittel-Dschungel zurechtzufinden. Daher bieten wir Ihnen unser weitreichendes Netzwerk, unseren routinierten Umgang mit Anträgen und Konditionen und unser umfassendes Fachwissen rund um Fördermittel wie der GRW Förderung an. Überzeugen Sie sich selbst von unserer Kompetenz und sichern Sie sich den finanziellen Boost, der Ihre Projekte nach vorne treibt!