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Inhaltsverzeichnis
Förderung Digitalisierung Sachsen: KMU digitalisieren
Die Förderung für Digitalisierung in Sachsen mit dem Namen „E-Business“ ist ein Zuschuss-Programm der sächsischen Mittelstandrichtlinie „Digitalisierung von Geschäftsprozessen und Informationsschutz, Markteinführung innovativer Produkte sowie Messe/Außenwirtschaft“. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, da diese häufig nicht über die notwendigen finanziellen Ressourcen verfügen, um Geschäftsprozesse digital zu optimieren. Mit EFRE-Mitteln sollen KMU in der Einführung und Weiterentwicklung fortschrittlicher Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt werden.
Welche Ziele verfolgt die E-Business Förderung?
Grundsätzlich stellt die Sächsische Aufbaubank diese Digitalisierungszuschüsse bereit, um KMU mittels moderner Informations- und Kommunikationstechnologien darin zu unterstützen, unternehmerische Prozesse zu verbessern und elektronisch abzubilden, um dadurch Wettbewerbsvorteile zu sichern. Diese Fördermittel in Sachsen zielen außerdem darauf ab, den Unternehmen dabei zu helfen, neue Absatzmöglichkeiten zu erschließen. Moderne digitale Arbeitsweisen, Prozesse und Produkte führen zu einer gestärkten Zukunftsfähigkeit und unterstützten auf diese Weise die Wirtschaftskraft der Region Sachsen. Insgesamt erlauben die finanziellen Hilfen der Förderung zur Digitalisierung in Sachsen, KMU Schritt zu halten im sich schnell ändernden Wettbewerb in Zeiten der Digitalisierung und Globalisierung.
Welche Maßnahmen unterstützt diese Förderung für Digitalisierung in Sachsen?
Konkret qualifizieren sich folgende Maßnahmen der Digitalisierung für Förderung:
- Die Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten
- Der Erwerb von Software und für deren Nutzung notwendige Hardware
- Die technische Realisierung
- Die Einführung der entwickelten Lösungen
- Dafür notwendige Schulungen
Keine Unterstützung erhalten Vorhaben, die die Einführung allgemein üblicher Standards oder Basislösungen mit niedriger E-Business-Reife nicht überschreiten.
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Wer kann einen Antrag auf die Förderung für Digitalisierung in Sachsen stellen?
Antragsberechtigt für die Förderung zur Digitalisierung in Sachsen sind gewerblich tätige, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte in Sachsen. Mit eingeschlossen sind dabei Unternehmen, die in den Bereichen Handwerk, Handel, Dienstleistung, Kultur- und Kreativwirtschaft tätig sind sowie Angehörige der Freien Berufe.
Von der E-Business Förderung ausgeschlossen sind Finanz-, Assekuranz- sowie Vermittlungsdienstleister. Auch Unternehmen in Schwierigkeiten sowie etablierte und junge mittlere Unternehmen, die in der Fischerei, der Aquakultur bzw. in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind, qualifizieren sich nicht für die Förderung zur Digitalisierung in Sachsen.
Wie sehen die Konditionen der Förderung zur Digitalisierung in Sachsen aus?
Bei der Förderung für Digitalisierung in Sachsen „E-Business“ handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, darf aber pro Vorhaben 50.000 EUR nicht überschreiten. Die Dauer für ein Projekt beschränkt sich auf 12 Monate und die Förderung kann nur einmal innerhalb von drei Jahren gewährt werden. Wenn das Unternehmen für die Dauer des Projekts tarifgebundene oder tarifgleiche Löhne zahlt, ist eine Bonusförderung von 10 % zusätzlich zur regulären Förderung für Digitalisierung in Sachsen möglich. Um diese Fördermittel zu beantragen, ist ein Antrag bei der SAB zu stellen.
Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben der Förderung zur Digitalisierung in Sachsen zählen:
- Beratung, Planung, Konzipierung und Vorbereitung mit bis zu 900 EUR pro Tag für bis zu 5 Werktage
- Fremdleistungen, die der technischen Realisierung dienen
- Fremdleistungen, die der Einführung entwickelter Lösungen dienen (bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten)
- Der Erwerb neuer, projektbezogener Soft- und Hardware
- Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben pro Vorhaben beläuft sich auf 5.000 EUR
Zu den nicht zuwendungsfähigen Ausgaben der Förderung zur Digitalisierung in Sachsen zählen:
- Standardsoftware und Standardhardware
- Hardware, die nicht im Zusammenhang mit projektbezogener Software steht
- Betriebskosten
- Physische und bauliche Maßnahmen
- Eigenleistungen
- Gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben, die mit Ausgaben verbunden sind
- Mietkauf oder Leasing
- Ausgaben, die auf Betriebsstätten außerhalb Sachsens entstehen
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Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer