- mehr als 2000 Beratungen -
- mehr als 100 Mio. € Zuschüsse -
- mehr als 12 Jahre Erfahrung -
- erfolgsbasiertes Honorar -
- Beratungsförderung möglich -
- 99 % Erfolgsquote -
Inhaltsverzeichnis
BIG Digital Förderung für Digitalisierung in Brandenburg
Der Brandenburgische Innovationsgutschein (BIG) beinhaltet verschiedene Förderschwerpunkte, wie die finanzielle Unterstützung von Maßnahmen des Wissens- und Technologietransfers (BIG-Transfer), die Durchführung von Innovationsprojekten (BIG-FuE), die Beratung im Zusammenhang mit EU-Förderung (BIG-EU) oder die Digitalisierung: BIG-Digital ab. Das Förderprogramm wird von dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) bereitgestellt und entspringt dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Land Brandenburg sowie dem Bund.
BIG-Digital ist ein Förderprogramm des Landes Brandenburg, das Unternehmen bei der Einführung von digitalen Technologien unterstützt. Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an Start-ups und bietet finanzielle Förderung für Projekte im Bereich der digitalen Transformation. Ziel des Programms ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der teilnehmenden Unternehmen zu stärken und ihnen den Zugang zu neuen Märkten zu ermöglichen.
Die Digitalisierung zählt als Schlüsselkompetenz in einer sich schnell ändernden Arbeitswelt der heutigen Zeit. Der Bedarf an Unterstützung und die Bedeutsamkeit von Fördermitteln für Digitalisierung sind daher unverkennbar. Die BIG-Digital Förderung wird so zu einem wertvollen Instrument zur Erhaltung der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen in Brandenburg.
Förderung für Digitalisierung in Brandenburg: Welches Ziel verfolgt BIG-Digital?
Das Förderprogramm BIG-Digital Brandenburg unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Start-ups bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der KMU zu stärken und die Innovationskraft des Standortes Brandenburg auszubauen. Das Programm dient dem Zweck der Förderung der Digitalisierung in Brandenburg und wird gemeinsam von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) und dem Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg (MWIE) durchgeführt. Der BIG-Digital Zuschuss soll dabei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen unterstützten.
Wer wird im Rahmen der BIG-Digital Förderung gefördert?
Der Zuschuss der BIG-Digital Förderung richtet sich an KMU, deren Hauptsitz oder eine Betriebsstätte des Unternehmens für mindestens fünf Jahre nach Abschluss der Digitalisierungsmaßnahmen im Land Brandenburg verbleibt und betrieben wird.
Was wird im Rahmen von BIG-Digital gefördert?
Die BIG-Digital Förderung unterteilt sich in drei Module:
- Beratung,
- Implementierung und
- Schulung.
Die Module der BIG-Digital Förderung sind entsprechend der chronologischen Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen aufgebaut. So werden die jeweiligen Schwerpunkte innerhalb der Vorbereitung, Umsetzung oder Einführung von Digitalisierungsmaßnahmen durch das Förderprogramm bezuschusst. .
Die BIG-Digital Förderung greift KMU in der Finanzierung von Maßnahmen unter die Arme, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse weitreichend auf unternehmensinterne Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu untersuchen und daraufhin geeignete zugeschnittene Lösungen und Handelsempfehlungen zu entwickeln (Modul: Beratung). Anschließend unterstützt die Förderung für Digitalisierung in Brandenburg dabei, entsprechende Maßnahmen im eigenen Unternehmen zu implementieren (Modul: Implementierung). Um die erfolgreiche Implementierung sicherzustellen, unterstützt BIG-Digital KMU auch in der notwendigen Qualifizierung Ihrer Mitarbeitenden (Modul: Schulung).
Von der Förderung für Digitalisierung in Brandenburg ausgenommen sind, turnusmäßige Erneuerungen von Standardsoft- und -hardware. Ebenso werden Ausgaben für Berater mit gesellschaftlicher Beteiligung am antragstellenden Unternehmen nicht gefördert.
Fördergegenstand des BIG-Digital Moduls Beratung
Gefördert werden externe Beratungsdienstleistungen durch akkreditierte Beratungsunternehmenmit dem Schwerpunkt Digitalisierung. Das Beratungsunternehmen muss für diesen Programmbaustein akkreditiert sein, damit der Antragsteller dieses Modul nutzen kann. Der Förderzeitraum ist hier begrenzt auf sechs Monate. Von der Förderung ausgenommen sind Ausgaben für Berater und Beraterinnen mit gesellschaftlicher Beteiligung am antragstellenden Unternehmen.
Fördergegenstand des BIG-Digital Moduls Implementierung
Gefördert werden Ausgaben des Unternehmens zur direkten Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen, einschließlich der dafür notwendigen Hard- und Software.
Digitalisierungsmaßnahmen sind dabei charakterisiert dadurch, dass diese
- zu neuen oder wesentlich verbesserten Methoden bzw. Prozessen führen,
- Medienbrüche reduzieren,
- einen höheren Grad der Kundenorientierung bieten,
- einen höheren Grad an Flexibilisierung liefern,
- Zulieferer und Kunden in die digitale Wertschöpfungskette einbeziehen,
- Prozesse oder Abläufe beschleunigen,
- das Produktportfolio erweitern,
- zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle sowie neuer Modelle des Online-Marketings und -vertrieb beitragen,
- die IT-Sicherheit erhöhen.
Daraus ergeben sich folgende förderfähige Ausgaben:
- Projektbezogene Aufwendungen für eigenes Personal, Lieferungen und Leistungen Dritter
- Projektbezogene Personalnebenkosten (Pauschale Abgeltung von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben)
- Indirekte Aufwendungen wie Ausgaben für die Betriebsraumnutzung (Pauschale Abgeltung von 15 % der förderfähigen direkten Personalausgaben, ohne projektbezogene Personalnebenkosten)
Fördergegenstand des BIG-Digital Moduls Schulung
Gefördert werden Kosten, die durch notwendige externe Schulungsdienstleistungen zur Qualifizierung der eigenen Mitarbeitenden entstehen. Der Durchführungszeitraum eines Projekts im Bereich der Schulung ist auf sechs Monate beschränkt. Die Förderung dieses BIG-Digital Moduls kann prozessbegleitend (im Rahmen der Implementierung) oder separat (nach Abschluss der Implementierung) wahrgenommen werden.
Der Durchführungszeitraum eines Projekts ist begrenzt auf 36 Monate. Eine Förderung des BIG-Digital Moduls Implementierung ist bei der einer vorausgegangenen Förderung des Moduls Beratung grundsätzlich erst nach Abschluss der geförderten Beratungsleistung im Modul Beratung möglich.
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Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer
Wie erfolgt die Förderung im Rahmen von BIG-Digital
Die BIG-Digital Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Dieser fällt in Höhe einer Anteilsfinanzierung von bis zu 50 % aus. Die Förderhöchstsummen belaufen sich dabei wie folgt:
Förderhöchstsumme des BIG-Digital Moduls Beratung
- 50.000 EURO
Förderhöchstsumme des BIG-Digital Moduls Implementierung
- 500.000 EURO
Förderhöchstsumme des BIG-Digital Moduls Schulung
- 50.000 EURO
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