- mehr als 2000 Beratungen -
- mehr als 100 Mio. € Zuschüsse -
- mehr als 12 Jahre Erfahrung -
- erfolgsbasiertes Honorar -
- Beratungsförderung möglich -
- 99 % Erfolgsquote -
Förderung für Beratung: geförderte Beratungsleistungen
Förderung von Unternehmensberatung: Ursache und Wirkung einer Beratungsförderung
Welche Förderung für Beratung gibt es und für welche Themen kann sie eingesetzt werden?
Beratung Förderung: Ihr Weg zu Fördermitteln für Beratung
Voraussetzungen für eine Förderung für Beratung
- Das Unternehmen muss einer Gewinnerzielungsabsicht nachgehen.
- Das Unternehmen darf maximal 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen Umsatz von 50 Mio. EUR und eine Bilanzsumme von 43 Mio. EUR nicht überschreiten.
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht begonnen sein.
- Die Beratung muss durch einen akkreditierten Berater für die fokussierten Beratungs-Förderprogramme erfolgen.
Beantragung und Abruf der Förderung für Beratung
Vor der Beantragung empfiehlt es sich ein kostenfreies Informationsgespräch wahrzunehmen, um sicherzustellen, dass die ausgewählte Förderung für Beratung zum geplanten Vorhaben passt. Die Beantragung erfolgt grundsätzlich über ein Onlineportal oder über Formblätter. Darin müssen sämtliche Angaben wahrheitsgemäß erbracht werden. Nach der Einreichung erfolgt die Prüfung des Antrags. Diese kann je nach Beratungsförderprogramm entweder durch eine Leitstelle als vorgeschaltete Instanz vorgenommen werden oder direkt durch den Fördermittelgeber. Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Fördermittelnehmer eine Freigabe in Form einer Inaussichtstellung oder eines Zuwendungsbescheids. Daraufhin darf mit der Beratung begonnen werden. Nach abgeschlossener Beratung zahlt der Mandant die Rechnung des Beratungsunternehmens und die Förderung für Beratung kann abgerufen werden. Einzelne Förderprogramme ermöglichen das Abtreten der Förderung, sodass der Mandant die Rechnung nur anteilig zahlen muss. Für den Abruf der Förderung für Beratung müssen ein Beratungsbericht, ein Verwendungsnachweisformular und weitere Dokumente zu erhaltenen Beihilfen und zum KMU Status eingereicht werden. Nach einer Bearbeitungszeit von üblicherweise 1 bis 3 Monaten erfolgt schließlich die Auszahlung der Fördermittel.
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Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer
Die bekanntesten Programme der Förderung für Beratung
Förderung für Beratung: BAFA Förderung unternehmerischen Know-hows
Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen. Fördergegenstand sind Beratungsleistungen qualifizierter Berater zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung. Außerdem können KMU in Schwierigkeiten diese Förderung für Beratung in Anspruch nehmen, um sich zu sämtlichen Fragen rund um die Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit beraten zu lassen.
Förderung für Beratung: Go-Inno
Der BMWi-Innovationsgutschein „go-inno“ soll kleine und mittlere Unternehmen darin unterstützen, mit dem immer schneller werdenden Innovationsgeschehen mithalten zu können. Im Mittelpunkt dieser Förderung für Beratung stehen die Vorbereitung und Durchführung technisch-technologischer Produkt- und Verfahrensinnovationen.
Förderung für Beratung: Go-Digital
Die Förderung für Beratung „go-digital“ richtet sich ebenfalls an KMU und bietet professionelle Unterstützung in den drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ an. Die Beratungsleistungen dieses Förderprogramms konzentrieren sich insgesamt darauf, kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen die digitale Transformation zu meistern und auf diese Weise wettbewerbsfähig zu bleiben.
Förderung für Beratung: BIG-Digital
Auch das Förderprogramm „BIG digital“ widmet sich unter anderem der Durchführung von Innovationsprojekten und Digitalisierungsmaßnahmen. Aber auch die Beratung zur Antragstellung im Zusammenhang mit EU-Fördermöglichkeiten qualifiziert sich für KMU als eine förderfähige Maßnahme.
Bekannte Förderung für Beratung der Bundesländer
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