SubVentCon GmbH
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Finanzierungs- und Fördermittelberatung
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    Energieberatung für KMU nach DIN 16247

    für kleine und mittelständische Unternehmen 

    Unser unverbindlicher Service für Sie:

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- mehr als 2000 Beratungen -

- mehr als 100 Mio. € Zuschüsse -

- mehr als 12 Jahre Erfahrung -

- erfolgsbasiertes Honorar -

- Beratungsförderung möglich -

- 99 % Erfolgsquote -

Beratung und Audit

Wir schauen gemeinsam mit Ihnen, wo Sie Energie einsparen können oder erstellen energetische Sanierungskonzepte. Mit dem passenden Förderprogramm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), erhalten Sie für die Energieberatung zudem Fördermittel. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung.


Investitionen

Investitionen in die Energieeffizienz können die Energiewende vorantreiben. Doch welches Förderangebot passt am besten zu Ihrem Vorhaben? Unsere Berater informieren Sie über verschiedene Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung der Zuschüsse.

Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV)

Durch die SpaEfV können energieintensive Unternehmen einen Teil ihrer entrichteten Strom- und Energiesteuern zurückerhalten. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung. Außerdem beraten wir Sie zur Einführung von Energiemanagement- und Umweltmanagementsystemen, um die Energieeffizienz Ihres Unternehmens zu verbessern.

Energieberatung Mittelstand nach DIN EN 16247

Das Einsparpotenzial für Energie ist oft enorm. Seien Sie Teil der Energiewende – gemeinsam mit Ihnen steigern wir Ihre Energieeffizienz.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie alle Informationen zu unserem Dienstleistungsangebot in der Energieberatung. Unsere engagierten Berater unterstützen Sie in allen Punkten mit ihrer Expertise. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und unserem Know-how. Mit Zuschüssen und Fördermitteln verbessern Sie die Energiebilanz Ihres Unternehmens und tun damit sich und der Umwelt etwas Gutes. Informieren Sie sich jetzt!

​Investitionen in Energieeinsparung

Wir begleiten Sie von der Planung bis zur Umsetzung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz & beraten Sie zur Beantragung von Fördermitteln.

Egal ob als Unternehmen, Kommune oder Privatperson – Investitionen in eine bessere Energieeffizienz werden sowohl mit Bundesmitteln als auch von der KfW-Förderbank unterstützt. Unter anderem können die folgenden Zuschüsse und Kredite im Bereich Investitionen beantragt werden:

  • Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss + Kredit) 
  • Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Heizungsoptimierung
  • KfW-Förderung für die Planung und Baubegleitung bei Wohngebäuden
  • Förderkredite und Zuschüsse für energieeffiziente Sanierungen

Unsere Energieberater finden die passenden Zuschüsse und Kredite für Ihre Investition in die Zukunft. Wir wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die Förderungen gewährt zu bekommen. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Antragstellung und Nachweisführung der Fördermittel.

Mit Förderungen zu mehr Energieeffizienz

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Kostenfreies Erstgespräch

Meeting mit Kunden zum Thema Energieberatung

Spitzenausgleich-Effizienzverordnung - ​SpaEfV - Rückerstattung durch Spitzenausgleichsregelung

Sie betreiben ein energieintensives Unternehmen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Spitzenausgleich zurückerhalten.

Energieintensive Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe können dank der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) einen Teil ihrer abgeführten Strom- und Energiesteuern zurückerhalten. Um diesen sogenannten Spitzenausgleich zu bekommen, müssen Sie ein aktives Energiemanagementsystem, ein Umweltmanagementsystem oder – das gilt nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – ein alternatives System zur Optimierung der Energieeffizienz nachweisen können.

Seit 2015 ist der Spitzenausgleich zudem an einen zusätzlichen Faktor gebunden: Nur wenn ein zuvor für die gesamtdeutsche Wirtschaft definierter Zielwert für die Reduzierung der Energieintensität erreicht wurde, erhalten Sie den Spitzenausgleich in voller Höhe zurück.

Die Erstattung des Spitzenausgleichs der Strom- und Energiesteuer erfolgt nachträglich und nur auf Antrag beim Hauptzollamt.

Wie wir Sie unterstützen können

Unsere qualifizierten Berater überprüfen gemeinsam mit Ihnen, wie Sie Ihre Energiekosten senken und Ihre Energieeffizienz steigern können. Mit unserer Unterstützung implementieren Sie ein Energiemanagementsystem, ein Umweltmanagementsystem oder ein anerkanntes alternatives System, um die Voraussetzungen für die Rückerstattung Ihres Spitzenausgleichs zu schaffen.