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Fördermittel der Bundesländer – die regionale Verteilung
Grundsätzliches zu den Fördermitteln der Bundesländer
Die Förderprogramme werden von den jeweiligen Ministerien der Länder individuell geplant und initiiert. Dabei orientieren sich die Ministerien an der politischen Agenda auf Bundes- und Landesebene und den damit verbundenen Strategien (z.B. im Bereich der Innovationen). Die Förderprogramme der Bundesländer werden hauptsächliche vom Wirtschaftsministerium und dem Ministerium für Umwelt aufgesetzt. Hier wird die Individualität der einzelnen Förderprogramme auf Bundes- sowie auf Landesebene ersichtlich.
Die Fördermittel der Bundesländer werden von den jeweiligen Landesbanken im Auftrag für die Ministerien bereitgestellt. Die Antragstellung für die Fördergelder findet unmittelbar bei der Landesbank statt. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass die Landesbanken eine rein informierende und ausführende Funktion haben. Sie führen keine aktive Beratung durch und verfügen eher über behördliche Strukturen. Ebenso wie diverse Gesellschaften, welche von den Landesbanken zur Vorprüfung von Anträgen beauftragt werden.
Eine kreative Ausarbeitung der Förderbarkeit Ihres Vorhabens obliegt stattdessen Experten wie unserem Team von der SubVentCon GmbH. Bei uns erfolgt ein reger Gedankenaustausch und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Zusätzlich arbeiten wir bei der Vorprüfung, Bewertung und Bearbeitung rund um Ihr Fördervorhaben eng mit Gesellschaften wie der Wirtschaftsförderung und dem Förderservice zusammen.
Richtlinien für die Förderprogramme der Bundesländer
Welche Arten von Fördermitteln der Bundesländer gibt es?
Die Fördermittel der Bundesländer werden auf vielfältige Weise bereitgestellt. So wird zwischen Förderprogrammen für Zuschüsse, Darlehen, Beteiligungen und Bürgschaften differenziert. Zu den Fördermitteln der Bundesländer für Zuschüsse zählen unter anderem:
Übersicht der jeweiligen Fördermittel der Bundesländer
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Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer
Unser Auftrag im Bereich Fördermittel der Bundesländer
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erfolgsbasiertes Beratungshonorar
Wir versprechen Ihnen nicht das blaue vom Himmel. Wir gehen mit Ihnen nur ein Vertragsverhältnis ein, wenn eine Förderung ihres Vorhabens wahrscheinlich ist und wir mit ziemlicher Sicherheit einen Zuschuss für Ihr Vorhaben in Aussicht stellen können. Aus aus diesem Grund koppeln wir unsere Beratung, neben einem geringen Fixum, immer an ein Erfolgshonorar.
Zur Vorbereitung eines Gespräches empfehlen wir Ihnen unseren Fördermittel-Check. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung zum Fördervorhaben
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Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer