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Finanzierungs- und Fördermittelberatung
  • Professionelle und unabhängige Beratung
    Fördermittel der Bundesländer 
    ein Überblick über die Mittel des Bundes 

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Inhaltsverzeichnis

​​​Fördermittel der Bundesländer – die regionale Verteilung

Die Vergabe von Fördermitteln erfolgt grundsätzlich auf unterschiedlichen Ebenen: Angefangen bei der Europäischen Union über den Bund bis hin zu Landes- und regionalen Förderprogrammen gibt es verschiedene Töpfe, aus denen kleine und mittelständische Unternehmen Finanzierungshilfen schöpfen können. Die Fördermittel der Bundesländer sind je nach Bundesland unterschiedlich verteilt. So lässt sich allgemein feststellen, dass die neuen Bundesländer stärker bezuschusst werden im Vergleich zu den alten. Sämtliche neuen Bundesländer mit Ausnahme der Regionen Leipzig und Berlin sowie einige Regionen der alten Bundesländer gelten als strukturschwach und profitieren von den Förderprogrammen der Bundesländer. Auf der Karte der Bundesrepublik Deutschland ist die Einteilung der Fördergebiete in Misch-, C- und D-Fördergebiete dargestellt. Die Regionen mit der Bezeichnung C und D stehen besonders im Fokus der Vergabe der Fördermittel der Bundesländer und des Bundes.


Damit Sie die Fördermittelmöglichkeiten auf Bundesländerebene für Ihr Unternehmen optimal ausschöpfen, recherchieren wir für Sie die Fördermöglichkeiten für Ihr Anliegen und identifizieren Ihre Optionen in der jeweiligen Region.

​Grundsätzliches zu den Fördermitteln der Bundesländer

Die Förderprogramme werden von den jeweiligen Ministerien der Länder individuell geplant und initiiert. Dabei orientieren sich die Ministerien an der politischen Agenda auf Bundes- und Landesebene und den damit verbundenen Strategien (z.B. im Bereich der Innovationen). Die Förderprogramme der Bundesländer werden hauptsächliche vom Wirtschaftsministerium und dem Ministerium für Umwelt aufgesetzt. Hier wird die Individualität der einzelnen Förderprogramme auf Bundes- sowie auf Landesebene ersichtlich.


Die Fördermittel der Bundesländer werden von den jeweiligen Landesbanken im Auftrag für die Ministerien bereitgestellt. Die Antragstellung für die Fördergelder findet unmittelbar bei der Landesbank statt. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass die Landesbanken eine rein informierende und ausführende Funktion haben. Sie führen keine aktive Beratung durch und verfügen eher über behördliche Strukturen. Ebenso wie diverse Gesellschaften, welche von den Landesbanken zur Vorprüfung von Anträgen beauftragt werden.


Eine kreative Ausarbeitung der Förderbarkeit Ihres Vorhabens obliegt stattdessen Experten wie unserem Team von der SubVentCon GmbH. Bei uns erfolgt ein reger Gedankenaustausch und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Zusätzlich arbeiten wir bei der Vorprüfung, Bewertung und Bearbeitung rund um Ihr Fördervorhaben eng mit Gesellschaften wie der Wirtschaftsförderung und dem Förderservice zusammen.

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​Richtlinien für die Förderprogramme der Bundesländer

Wird ein neues Förderprogramm der Bundesländer initiiert, so erarbeiten die Ministerien dazu gesonderte Richtlinien. Auf Basis dieser Richtlinien entscheiden dann die Landesbanken über die Förderfähigkeit, von der letztendlich die Bewilligung abhängt. In den Richtlinien sind unter anderem die Förderinhalte und Ausschüsse geregelt, die sich an der Strategie des jeweiligen Bundeslandes orientieren. Ebenso sind die Umfänge der Fördermittel des Förderprogramms durch bestimmte Fördersätze und Grenzen exakt festgelegt und auch die genauen Laufzeiten definiert.


Allerdings verfügt jede Richtlinie über einen gewissen Interpretationsspielraum, welchen unsere erfahrenen Experten innerhalb unserer Fördermittelberatung erkennen und für unsere Kunden geschickt zu nutzen wissen. In diesem Know-how und unserer Kreativität liegt unser Erfolg bei der Erreichung der Förderfähigkeit zahlreicher Projekte begründet.

Welche ​Arten von Fördermitteln der Bundesländer gibt es?

Die Fördermittel der Bundesländer werden auf vielfältige Weise bereitgestellt. So wird zwischen Förderprogrammen für Zuschüsse, Darlehen, Beteiligungen und Bürgschaften differenziert. Zu den Fördermitteln der Bundesländer für Zuschüsse zählen unter anderem:

​Übersicht der jeweiligen Fördermittel der Bundesländer

Eine Besonderheit bietet das Förderprogramm GRW, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Dieses ist zwar ein Förderprogramm des Bundes, wird aber durch die jeweiligen Landesbanken betreut. Ansonsten verfügt jedes Bundesland grundsätzlich je nach regionaler Wirtschaftslage über verschiedene Fördermittel der Bundesländer in unterschiedlichen Bereichen.


Welches Förderprogramm in welchem Bundesland greift, erfahren Sie auf unseren länderspezifischen Seiten (klicken Sie auf das jeweilige Bundesland):

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​Wir beraten Sie gern!

Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!

Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

Mehr als "nur" Beratung

Die vier Phasen der Fördermittelberatung:


Die Beantragung von Fördermitteln für Unternehmen zu Investitionen oder Forschung und Entwicklung ist mehr als nur die Antragstellung eines beibiegen Förderprogramms. Um einen möglichst hohen Nutzen in Form von hochwertigen Ergebnissen und einen möglichst hohen Fördersatz zu erhalten muss nicht nur das Vorhaben, sondern auch das Unternehmen unter die Lupe genommen werden. Es muss eine umfassende Strategie bestimmt und unter der Berücksichtigung eines dynamischen Umfelds und der Erfüllung der Voraussetzungen des Förderprogramms umgesetzt werden.

KONTAKT AUFNEHMEN
Analyse der Ausgangssituation und Prüfung der Fördermöglichkeiten

Analyse des Unternehmens, des Vorhabens, der Finanzierungs- und der Fördermöglichkeiten. Festlegung einer Strategie zur Förderung und Finanzierung des Vorhabens

Begleitung des Projektes in Sachen Fördermittel

Prüfung des Zuwendungsbescheides, Umsetzung von Verpflichtungen, Erwirkung von Anpassungen und Änderungsbescheiden, Kommunikation mit dem Mittelgeber

Konzeptionierung des Vorhabens  und Förder-Antragstellung

Konzeptionierung des Vorhabens, Einbeziehung notweniger Partner, Angebotseinholung zur Kosteneinschätzung, Stellung des Förderantrags-/ der Förderanträge

Abruf der Fördermittel und Vorbereitung der Prüfung

Sukzessiver Abruf von Fördermittel nach Projektfortschritt, Erstellung von Berichten und Verwendungsnachweisen, Vorbereitung von Prüfungen durch den Mittelgeber

​​Unser ​Auftrag im Bereich Fördermittel der Bundesländer

Ob ein bestimmtes Förderprogramm vorhanden ist oder nicht, hängt vom jeweiligen Bundesland selbst ab. Auch die Attraktivität der Fördermittel der Bundesländer steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und strukturellen Stärke der einzelnen Regionen. Basierend auf diesen Unterschieden erarbeiten die Ministerien gemeinsam mit den Landesbanken sehr individuelle Förderprogramme für das jeweilige Bundesland. Diese Individualität bildet die Grundlage für eine landesspezifische Förderstruktur. Mithilfe dieser Differenzierung werden gezielt die politischen Ziele des entsprechenden Bundeslandes verfolgt, unterstützt durch die ansässige Wirtschaft. So entsteht eine Win-Win-Situation.


Mit unserer Beratung über Fördermittel der Bundesländer tragen wir auf vielfache Weise zur Wirtschaftsförderung bei. Durch die Bewilligung von Fördermitteln, die dank unserer Expertise bereits zahlreichen Unternehmern zu Gute gekommen ist, stärken auch Sie die finanzielle Situation Ihres Unternehmens und steigern Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Prüfen Sie jetzt die Förderfähigkeit Ihres Projektes

Prüfen Sie schnell und unverbindlich mit unserem kostenlosen Fördermittelcheck die Förderfähigkeit ihres Vorhabens oder nehmen Sie über unsere Hotline Kontakt zu uns auf und besprechen Sie ihr Vorhaben mit uns am Telefon. In beiden Fällen erhalten Sie sofort eine Ersteinschätzung!

KOSTENLOSER FÖRDERMITTEL-CHECK

IHR ZUSCHUSS / UNSER LOHN - 
erfolgsbasiertes Beratungshonorar

Wir versprechen Ihnen nicht das blaue vom Himmel. Wir gehen mit Ihnen nur ein Vertragsverhältnis ein, wenn eine Förderung ihres Vorhabens wahrscheinlich ist und wir mit ziemlicher Sicherheit einen Zuschuss für Ihr Vorhaben in Aussicht stellen können. Aus aus diesem Grund koppeln wir unsere Beratung, neben einem geringen Fixum, immer an ein Erfolgshonorar.


Zur Vorbereitung eines Gespräches empfehlen wir Ihnen  unseren Fördermittel-Check. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung zum Fördervorhaben 

Interesse geweckt?
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