- mehr als 2000 Beratungen -
- mehr als 100 Mio. € Zuschüsse -
- mehr als 12 Jahre Erfahrung -
- erfolgsbasiertes Honorar -
- Beratungsförderung möglich -
- 99 % Erfolgsquote -
Inhaltsverzeichnis
GRW Förderung Berlin
Die GRW Förderung Berlin kommt bestehenden Unternehmen sowie Existenzgründern der gewerblichen Wirtschaft zugute. Durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaft“ unterstützt die Investitionsbank Berlin investive Vorhaben zur Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze und Sicherung bestehender mit Investitions- und Lohnkostenzuschüssen. Die GRW Förderung für Berlin erfolgt dabei im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Neuerungen rund um die GRW-Förderung Berlin
Die GRW Förderung Berlin richtet sich nach der Landes-Förderrichtlinie basierend auf dem Bundeskoordinierungsrahmen. Dieser wird für die jeweilige Förderperiode und die verschiedenen Fördergebiete im zeitlichen Verlauf innerhalb Deutschlands immer entsprechend dem Strukturwandel angepasst. Die neue Förderperiode 2022-2027 sieht eine Neuordnung der C- und D-Fördergebiete vor, sowie der Fördergebiete, die im Rahmen der GRW Förderung Berlin keinen Zuschuss mehr erhalten, da die Wirtschaftskraft in der Region bereits erfolgreich gestärkt wurde.
GRW Förderung Berlin - Kurzdarstellung
Zusammenfassung der wichtigsten Fakten folgt in Kürze.
Wer qualifiziert sich für die GRW Förderung Berlin?
Für die GRW Förderung Berlin qualifizieren sich bestehende Unternehmen sowie Unternehmensgründungen der gewerblichen Wirtschaft mit vorwiegend überregionalem Absatzmarkt, deren Branche nicht grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen ist. Neben freiberuflichen Tätigkeiten sind beispielsweise die Land- und Forstwirtschaft, die Aquakultur und die Fischerei von der Förderung ausgeschlossen, soweit ihre Tätigkeit nicht in der Verarbeitung oder Vermarktung liegt sowie das Transport- und Lagergewerbe.
Die Tourismusbranche hingegen kann von der GRW Förderung Berlin profitieren. Alle Betriebsstätten, die mindestens 30 Prozent des Umsatzes mit der Beherbergung von Gästen erreichen, sind im Sinne der GRW Förderung Berlin antragsberechtigt.
Voraussetzungen für die GRW Förderung Berlin
Um sich grundsätzlich für die GRW Förderung Berlin zu qualifizieren, muss das Investitionsvorhaben dazu geeignet sein, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und dauerhaft signifikant zu steigern (Primäreffekt). Diese Voraussetzung gilt als erfüllt, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte in Berlin Güter produziert oder Dienstleistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden. Darunter fallen sämtliche Tätigkeiten, die in der sog. Positivliste festgelegt sind. Als überregional abgesetzt gilt ein Absatzmarkt, der außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte liegt.
Alternativ können Unternehmen den sog. "Einzelfallnachweis" vorlegen. Dieser Nachweis bestätigt, dass die Güter oder erbrachten Leistungen tatsächlich überwiegend überregional abgesetzt werden.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, im Rahmen einer begründeten Prognose anzuführen, dass davon auszugehen ist, dass nach der Umsetzung des Investitionsvorhabens die Güter oder erbrachten Dienstleistungen überwiegend überregional abgesetzt werden. Hierfür wird spätestens 3 Jahre nach Beendigung der Maßnahmen ein Nachweis fällig.
Wie und zu welchem Fördersatz erfolgt die GRW Förderung Berlin?
Die GRW Förderung für Berlin wird als Zuschuss für Investitionsvorhaben mit einem Mindestvolumen von 10.000 EUR gewährt. Die vorgesehene Vorhabensdauer beläuft sich dabei auf 36 Monate. Im Fokus dieser Förderung steht unter anderem auch die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen. Um sich für die GRW Förderung für Berlin zu qualifizieren, muss die Zahl der Dauerarbeitsplätze im Unternehmen um mindestens 10 % steigen oder der Investitionsbetrag muss bezogen auf ein Jahr, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verzeichneten Abschreibungen um mindestens 50 % übersteigen. Dabei bleiben Sonderabschreibungen unberücksichtigt.
Die Höhe der Förderung fällt in Abhängigkeit der Unternehmensgröße und des Fördergebiets aus.
So belaufen sich die Förderhöchstsätze für Betriebsstätten in einem C-Fördergebiet auf
- maximal 30 % für kleine Unternehmen
- maximal 20 % für mittlere Unternehmen
- maximal 10 % für große Unternehmen
Die Förderhöchstsätze für Betriebsstätten in einem D-Fördergebiet fallen wie folgt aus:
- maximal 20 % für kleine Unternehmen
- maximal 10 % für mittlere Unternehmen
- maximal 200.000 EUR in drei Jahren für große Unternehmen
Für die optimale finanzielle Grundlage Ihrer Ziele, lässt sich die GRW Förderung Berlin auch mit anderen Förderprogrammen kombinieren. In unserer Finanzierungsberatung für Unternehmen erfahren Sie, wie Sie eine stichhaltige Finanzierungsstrategie aufbauen.
In welchem Fördergebiet Ihre Betriebsstätte liegt, können Sie schnell und einfach unserer GRW Karte entnehmen.
Neben der Unternehmensgröße und der Lage der Betriebsstätte beeinflusst auch die Erfüllung von besonderen Struktureffekten die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes. Besondere Struktureffekte sind im Rahmen der GRW Förderung Berlin erfüllt, wenn die Investition
- zur Stabilisierung bzw. Hebung der Beschäftigung führt,
- zur verbesserten Energieeffizienz beiträgt,
- die regionale Innovationskraft steigert,
- im Zusammenhang mit einer Existenzgründung steht,
- Arbeits- sowie Ausbildungsplätze für Frauen und Jugendliche schafft.
Bei Fragen und dem Wunsch nach einer professionellen Einschätzung Ihrer Möglichkeiten rund um die GRW Förderung für Berlin, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf.
Was unsere Kunden über uns sagen:
Was gilt im Rahmen der GRW Förderung Berlin als förderfähig?
Was gilt im Rahmen der GRW Förderung Berlin als förderfähig?
Im Rahmen der GRW Förderung für Berlin gelten die folgenden Vorhaben je nach Größenordnung des Unternehmens als förderfähig.
Für kleine und mittlere Unternehmen:
- Investitionen in die Errichtung von Betriebsstätten
- Investitionen in die Erweiterung von Betriebsstätten
- Investitionen in die Diversifizierung der Produktion
- Investitionen in die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Investitionen zum Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die stillgelegt wurde oder ohne diesen Erwerb von der Schließung bedroht wäre
- Investitionen, die das Unternehmen befähigen, über nationale Normen sowie Unionsnormen hinaus den Umweltschutz zu sichern bzw. bei Nicht-Vorhandensein solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
Für Großunternehmen (GU):
- Investitionen in die Errichtung von Betriebsstätten
- Investitionen in die Diversifizierung der Tätigkeit von Betriebsstätten (unter Berücksichtigung bestimmter Voraussetzungen)
- Investitionen zum Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte, die stillgelegt wurde oder ohne diesen Erwerb von der Schließung bedroht wäre und sofern eine andere Tätigkeit in der Betriebsstätte ausgeübt wird als zuvor
- Investitionen, die das Unternehmen befähigen, über nationale Normen sowie Unionsnormen hinaus den Umweltschutz zu sichern bzw. bei Nicht-Vorhandensein solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
Alternativ kann die GRW Förderung für Berlin in Form eines Lohnkostenzuschusses wahrgenommen werden. In diesem Fall werden lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze gewährt. Die zuwendungsfähigen Lohnkosten sind dabei an sachkapitalbezogene Investitionen gekoppelt.
Für die lohnkostenbezogenen Zuschüsse der GRW Förderung für Berlin gelten folgende Voraussetzungen:
- Durch das Investitionsvorhaben müssen mindestens 5 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden
- Die zu schaffenden Dauerarbeitsplätze müssen in ihrem weit überwiegenden Teil aus hochwertigen Tätigkeiten bestehen und von hoch qualifizierten Mitarbeitenden besetzt werden
- Das Jahresarbeitgeberbruttogehalt der Mitarbeitenden muss 30.000 EUR übersteigen
Die Experten der SubVentCon GmbH stehen Rede und Antwort rund um die GRW Förderung Berlin
Die Experten der SubVentCon GmbH stehen Rede und Antwort rund um die GRW Förderung Berlin
Auch die GRW Förderung für Berlin birgt versteckte Potenziale und Kombinationsmöglichkeiten, die für Laien nicht ersichtlich sind. Mit der Expertise des Teams der SubVentCon Fördermittelberatung stellen Sie sicher, dass Sie die Fördermöglichkeiten für Ihre Projekte optimal ausnutzen. Unser ausgeprägtes Netzwerk und der routinierte Umgang mit Anträgen und Kapital- und Fördermittelgebern erspart Ihnen nicht nur Aufwand, sondern vor allem auch wertvolle Zeit. Vertrauen Sie auf Unterstützung auf höchstem Qualitätsniveau, während Sie sich weiterhin Ihrem Hauptgeschäft annehmen können. Profitieren Sie von individuell zugeschnittenen Lösungen für Ihr Unternehmen, sodass die Mittel der GRW Förderung Berlin Ihr Vorhaben passgenau fördern.
Interesse geweckt?
Lassen Sie sich von uns beraten!
Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber!
Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!
Martin Hammer
Vertriebsleiter, Geschäftsführer